Zum Sachverhalt:
Angestellter A (45 Jahre alt und seit 1985 ununterbrochen berufstätig) wird neurologisch krank und ist seit September 2011 arbeitsunfähig und bezieht seit Mitte Oktober 2011 Krankengeld. Er versucht jetzt Anfang Februar 2012 über eine stufenweise Wiedereingliederung wieder zu arbeiten. Falls das nicht klappen sollte und ein Arbeiten nicht mehr möglich sein sollte, was wären dann die sinnvollsten Schritte in finanzieller Hinsicht:
a)Solange wie möglich (78 Wochen) Krankengeld (ca. 2.200 Euro) weiter zu beziehen und danach Arbeitslosengeld; bevor man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt?
b)Oder sollte man sofort einen Rentenantrag stellen (weil dann der für die Berechnung der Rente genommene Durchschnittsverdienst höher ist/die auf der letzten Renteninformation ausgewiesene Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt ca. 1.350 Euro)?
Vielen Dank schon mal im voraus für hilfreiche Antworten
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Wann Erwerbsminderungs-Rente beantragen?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Die erste Frage ist doch, ob überhaupt eine EM-Rente gezahlt wird, also, ob die Voraussetzungen vorhanden sind. Das wäre vorab zu klären, kann auch im Rahmen eines Antrages erfolgen. Wenn man sie dann bewilligt bekommen hat, ist die nächste Frage, ob man sie antreten möchte doder muss. Man kann jederzeit auch sagen, dass man nunmehr einen neuen Job gefunden habe, derzeit nicht von der Option Gebrauch mache. Aber nie den letzten Schritt vor dem ersten machen.
wirdwerden
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Oder von der Rentenversicherung eine Kur bezahlen lassen
und vorrübergehend für 2 Jahre Rente beantragen.
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Bei dem Alter des TE ist eine zeitlich unbegrenzte EM-Rente sowieso äußerst unwahrscheinlich.
wirdwerden
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