Wandlung defektes Telefon

1. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
SeppWurzel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung defektes Telefon

Hallo,

ich habe mir im Feb 2012 bei einem Online-Händler ein Handy gekauft. Dies schaltete sich nach einiger Zeit plötzlich aus und startete neu. Der Fehler trat sehr häufig bei verschiedener Nutzung auf.
Somit hatte ich es im Nov 2012 erstmalig bei Reparaturdienst des Händlers eingeschickt. Dieser hat elektronische Bauteile ausgewechselt. Genauer war dies dem Reparaturbericht nicht zu entnehmen.
Im April und Mai 2013 wurde das Gerät wegen des gleichen Fehlers erneut eingeschickt, jedoch wurde der Fehler von der Werkstatt nicht erkannt und somit ohne Reparatur zurückgeschickt.
Die nächste Reparatur war im Juni 2013, hier wurde die Hauptplatine ausgetaucht. Kurz darauf trat der Fehler erneut auf, worauf ich das Handy zum Händler zurückschickt. Hier hatte ich dem Händler mitgeteilt, das ich eine Wandlung des Gerätes möchte oder ein Ersatzgerät. Mir wurde nun mitgeteilt, das ein Ersatzgerät nicht mehr verfügbar ist, und somit aus Kulanz eine Wandlung unter Berücksichtigung des Zeitwertes vorgenommen wird. Als Zeitwert wurde der jetzige Wert, also 15 Monate nach dem Kauf, herangezogen.
Meiner Meinung nach sollte hier jedoch der Nov 2012 herangezogen werden, da hier der Fehler erstmalig durch die Werkstatt festgestellt wurde und für mch das Handy seit dem Zeitpunkt nicht mehr vernünftig nutzbar war.
Anbei war folgender Verweis:
Wir weisen Sie an dieser Stelle auf den Nutzungswertersatz gem. § 346 BGB hin. Denn wie bereits mehrmals erwähnt, sind Sie bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag zum Nutzungswertersatz verpflichtet, was auch eindeutig anhand des Urteils des BGH vom 16.09.2009 (AZ: VIII ZR 243/08 ) zu erkennen ist.

Diese Vorgehensweise erfolgt ausschließlich auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Mir stellt sich nun die Frage, ob der Zeitwert nach 9 oder 15 Monaten zu rechnen ist.
Danke für Eure Hilfe,
Sepp

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