Guten Tag,
eine Waldorfschule in Niedersachsen hat meinem Sohn einen Eintrag in die Schülerakte ausgesprochen.
Grund dafür war, dass er angeblich Mitschülerinnen ohne deren Wissen ablichtete.
Angeblich gibt es hierfür übereinstimmende Aussagen von anderen Mitschülern.
Die Schule und die betroffenen Mitschülerinnen haben jedoch nie ein Foto zu Gesicht bekommen.
Die Schule hat dann, ohne dass es eine Anhörung meines Sohnes und uns als Elternteile in der Schulleitungskonferenz gab einen Eintrag in die Schülerakte gegeben.
Dieser liegt uns als Kopie auch vor. Ganz viele Aussagen darin entsprechen ganz klar auch nicht der Wahrheit.
Beispielsweise "... gab dann auch sein Tun zu... " mein Sohn hat nie etwas zugegeben, sondern es wurde ihm in der Schule einfach mitgeteilt " Du wirst einen Eintrag in die Schülerakte bekommen der auch nach Hause geschickt wird ".
Zu dem Vorwurf:
Mein Sohn hat im Sportunterricht ein Foto gemacht. Auf diesem war aber kein Gesicht zu erkennen und auch keine anderen Merkmale, die eine Identifizierung außer durch enge Bekannte und die Familie selbst zulassen.
Das KUG sagt ja, dass eine Erlaubnis nur notwendig ist, wenn die Personen erkennbar sind. Ausgenommen hiervon sind enge Bekannte oder die Familie der Personen.
Wie können wir uns hiergegen wehren?
Waldorfschule Niedersachsen - Eintrag Schülerakte
9. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 9. September 2017 | 14:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Waldorfschule Niedersachsen - Eintrag Schülerakte
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. September 2017 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
Zitatohne dass es eine Anhörung meines Sohnes und uns als Elternteile in der Schulleitungskonferenz gab :
Wäre das denn überhaupt vorgesehen?
ZitatGrund dafür war, dass er angeblich Mitschülerinnen ohne deren Wissen ablichtete. :
ZitatMein Sohn hat im Sportunterricht ein Foto gemacht. :
Etwas mehr Kontext ...
In welcher Situation genau?
Gibt es diesbezüglich Regeln der Schule?
ZitatWie können wir uns hiergegen wehren? :
Da wäre z.B. eine Klage denkbar.
#2
Antwort vom 9. September 2017 | 19:02
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Die Steinerschulen sind private Schulen. Was man da wie auch immer wann darf, das ist privatrechtlich festgelegt. Also im Vertrag, in der Schulordnung. Vielleicht da mal schlau machen?
wirdwerden
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. September 2017 | 19:35
Von
Status: Richter (8017 Beiträge, 4498x hilfreich)
Was hat ein Handy im Sportunterricht zu suchen?
#4
Antwort vom 9. September 2017 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
ZitatWas hat ein Handy im Sportunterricht zu suchen? :
Auslesen der Wearables und schauen was die App aufgrund der Daten empfiehlt?
#5
Antwort vom 9. September 2017 | 22:39
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Ich vermute mal, der Sohn hat nicht aus künstlerischem Interesse die Landschaft mit den verschwommenen Silhouetten der Schüler(innen) fotografiert ... sonst hätte keiner so eine Welle gemacht.
#6
Antwort vom 9. September 2017 | 23:17
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Nein, das sagt das KUG nicht (man darf - außer in bestimmten sehr privaten Lebensbereichen - alles fotografieren). Spielt aber auch keine Rolle, denn hier gelten andere Regeln (Schulordnung - die kann es nämlich verbieten).Zitat:Das KUG sagt ja, dass eine Erlaubnis nur notwendig ist, wenn die Personen erkennbar sind.
Was ich aber nicht verstehe ist was man gegen einen solchen belanglosen Eintrag in der Schülerakte hat. Da wird doch nie jemand von erfahren. Selbst die Weitergabe der Info an andere Lehrer dürfte imho gegen den Datenschutz verstoßen, vergleichbar mit Einzelheiten in einer Personalakte welche auch nicht einfach an andere Mitarbeiter weitergegeben werden dürfen.
Stefan
Und jetzt?
Schon
266.987
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten