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Waldorf Rechtsanwälte - Abmahnung für ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH - 1/1
vom 29.06.2009   |   2995 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht

Waldorf Rechtsanwälte - Abmahnung für ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH

Von Rechtsanwalt
Johannes von Rüden
von Rüden
Schwerpunkte: Patentrecht, Markenrecht, Inkasso, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt vermehrt für die ROOF MUSIC Schalplatten- und Verlags GmbH ab. Abgemahnt werden angebliche Verstöße gegen  das Urheberrecht in Tauschbörsen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen für das illegale Angebot zum Herunterladen von Urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen über Tauschbörsen (z.B. bittorrent) verantwortlich zu sein. Den Abmahnungen sind Ermittlungsdatensätze beigefügt, welche angeblich eine individuelle Benutzerkennung ermöglichen.

Im Wesentlichen werden die Abgemahnten aufgefordert, die von Waldorf vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Pauschalbetrag für Anwaltskosten und Schadenersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung in Höhe von 806,00 € zu zahlen.

Beachten Sie folgendes:

Untätigkeit ist keine Lösung: Lassen Sie die kurz bemessenen Fristen nicht verstreichen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass Sie im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (Stichwort: einstweilige Verfügung) mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Nichts ist so eindeutig wie es scheint: Die Rechteinhaber müssen beweisen, dass die angebliche Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen wurde.

Nicht voreilig die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben: Machen Sie sich klar, dass eine voreilige Unterschrift der beigefügten Erklärung weitreichende Folgen haben kann. Die Erklärung trifft Regelungen über Unterlassungsverpflichtungen an die Sie 30 Jahre gebunden sind. In den meisten Fällen, sollte die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung daher modifiziert (zu Ihren Gunsten verändert) werden.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.