Waldorf Rechtsanwälte - Abmahnung für Constantin Film ( Männersache + Baader Meinhof Komplex )
Von Rechtsanwalt Johannes von Rüden 11.6.2009 | Ratgeber - Urheberrecht | 7956 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung, Tauschbörse
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt vermehrt für die Constantin Film Verleih GmbH ab. Abgemahnt werden angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht in Tauschbörsen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen für das illegale Angebot zum Herunterladen von Urheberrechtlich geschützten Bild/Tonaufnahmen über Tauschbörsen (z.B.) bittorrent verantwortlich zu sein. Den Abmahnungen sind Ermittlungsdatensätze beigefügt, welche angeblich eine individuelle Benutzerkennung ermöglichen.
Im Wesentlichen werden die Abgemahnten aufgefordert, die von Waldorf vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Pauschalbetrag für Anwaltskosten und Schadenersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung in Höhe von 956,00 € zu zahlen.
Johannes von Rüden
Berlin
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Inkasso, Markenrecht, Patentrecht Pers. Direktanfrage
Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie
- nicht voreilig zahlen, denn die Höhe der Forderungen ist oft übertrieben.
- Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterschreiben, da diese 30 Jahre wirksam sind.
- die Abmahnung nicht ignorieren und gesetzte Fristen verstreichen lassen. Hierdurch kommen höhere Kosten auf Sie zu.
- Lassen Sie die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.



