Waldorf Frommer:Unterlassungserklärung in Ordnung?

19. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Moorer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Waldorf Frommer:Unterlassungserklärung in Ordnung?

Schönen guten Tag
Gestern erhielt ich eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer, da ich diverse Folgen von der Serie Homeland runtergeladen habe.
Nun geht es mir um die Unterlassungserklärung:
Ich habe gerade genug Geld um die Abmahnung zu bezahlen, also kann ich keinen Anwalt für eine modifizierte Erklärung dazuschalten...
Meine Frage, ist die vorgegebene Erklärung von der Kanzlei in Ordnung?
"Hiermit verpflichtet sich
XXXXX
gegenüber
Twentieth Century Fox ......
es ab sofort zu unterlassen, die Werke

oder Teile daraus über die Tauschbörse bittorrent im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten.

Der Anschlussinhaber verpflichtet sich gegenüber Twentieth Century Fox.... für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden."

Ich weiß, dass dies ein Schuldgeständnis darstellt.
Doch nun habe ich, wie sollte es auch anders sein, eine Woche nach dem download dieser Folgen eine weitere Staffel heruntergeladen.
Nun, verstoße ich gegen diese Erklärung, wenn im Nachhinein herauskommt, dass ich andere Episoden Heruntergeladen habe? Weil an sich bezieht es sich ja nur auf diese speziellen Folgen, oder?

Ich bitte um Hilfe, ich bin am verzweifeln =(

Grüße

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7 Antworten
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#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ich weiß, dass dies ein Schuldgeständnis darstellt.


Tut es das?

Dann setz doch noch an passender Stelle "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, jedoch rechtsverbindlich" ein.

quote:
Nun, verstoße ich gegen diese Erklärung, wenn im Nachhinein herauskommt, dass ich andere Episoden Heruntergeladen habe?


Logischerweise kann man gegen eine UE, die man am 1.5. abgibt, nicht durch Taten verstoßen, die vor dem 1.5. gelegen haben.

quote:
Weil an sich bezieht es sich ja nur auf diese speziellen Folgen, oder?


Woher sollen wir das wissen, wenn du den dafür entscheidenden Teil der UE weggelassen hast?

In der Tat ist es immer klug, nur bzgl. der wirklich inkriminierten Werke (hier: konkreter Folgen) eine UE abzugeben und nicht allgemein ("die Serie XY", "die 3. Staffel der Serie XY").

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#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Logischerweise kann man gegen eine UE, die man am 1.5. abgibt, nicht durch Taten verstoßen, die vor dem 1.5. gelegen haben.



... es könnte aber bzgl. der anderen Folgen eine zweite Abmahnung eintrudeln. Da müßte man dann bewerten, ob man diese nicht in die aktuelle UE mit aufnehmen will, um das zu verhindern.

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#3
 Von 
Moorer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
es könnte aber bzgl. der anderen Folgen eine zweite Abmahnung eintrudeln. Da müßte man dann bewerten, ob man diese nicht in die aktuelle UE mit aufnehmen will, um das zu verhindern.


Tut mir leid, aber das ist etwas, was ich noch nicht so ganz verstanden habe:
Wie kann es mir helfen, wenn ich in die aktuelle Unterlassungserklärung reinschreibe, dass ich auch von nun an keine weiteren Folgen der Serie publiziere? Das wirkt ja nur von jetzt an und die anderen Folgen hätte ich ja in der Vergangenheit hochgeladen...

quote:
In der Tat ist es immer klug, nur bzgl. der wirklich inkriminierten Werke (hier: konkreter Folgen) eine UE abzugeben und nicht allgemein ("die Serie XY", "die 3. Staffel der Serie XY").

okay, ich gebe zu, dass es dumm war die Folgennamen nicht zu nennen.
Tatsächlich werden die einzelnen Folgen nach "es ab sofort zu unterlassen, die Werke" genannt. Somit ist es doch gut, dass es schon stark durch den Anwalt eingegrenzt wurde. Dadurch wird doch eine Vertragsstrafe unwahrscheinlicher, oder?

Bis heirhin erstmal Danke für eure Hilfe.


Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Wie kann es mir helfen, wenn ich in die aktuelle Unterlassungserklärung reinschreibe, dass ich auch von nun an keine weiteren Folgen der Serie publiziere? Das wirkt ja nur von jetzt an und die anderen Folgen hätte ich ja in der Vergangenheit hochgeladen...


Es beseitigt die Wiederholungsgefahr auch für die anderen, in der Vergangenheit verbreiteten Folgen, damit kann keine Abmahnung (Aufforderung zur Abgabe einer UE) bzgl. dieser anderen Folgen mehr erfolgen - denn diese hat den alleinigen Zweck, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.

Noch mal: eine Abmahnung ist keine "Strafe" für Verbreitung in der Vergangenheit, sondern soll die Wiederholungsgefahr für die Zukunft beseitigen.



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#5
 Von 
Moorer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

So ich habe mir, nachdem ich den Preis erfahren habe, einen Termin bei einem Anwalt gemacht und werde am Montag dorthin gehen um mir eine mod. UE formulieren zu lassen.

Nun, darf ich denn als Dritter zu diesem Anwalt gehen, wenn die Abmahnung nicht an mich gerichtet ist? Denn diese ist ja der Anschlussbesitzer, allerdings habe ich die Tat begangen. Also dass der Anschlussbesitzer unterschreiben muss, ist mit bewusst, aber darf ich als Dritter diese Erklärung verfassen lassen bzw rechtl. Rat bei einem Anwalt suchen?


Tut mir leid, ist hatte noch nie rechtliche Probleme und das ist ziemliches Neuland für mich.

Hoffe auf weitere Hilfe.

Grüße

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#6
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
darf ich als Dritter diese Erklärung verfassen lassen bzw rechtl. Rat bei einem Anwalt suchen?


Klar. Du darfst auch aus reiner Neugier zum Anwalt gehen und dich beraten lassen, was du beim Verkauf eines Fischereibetriebes ins asiatische Ausland zu beachten hast.

Ebenso darfst du dir von einem Anwalt eine "was wäre, wenn ich der Abgemahnte wäre"-Unterlassungserklärung formulieren lassen und diese dem Anschlußinhaber geben, damit dieser sie verwenden kann.



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#7
 Von 
Moorer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, danke für Ihre umfangreiche und schnelle Hilfe!

Ich mache mir gerade bloß sorgen, da die Abgabefrist am 27.12. ist und ich eben erst am 23.12 zum Anwalt gehen kann und er dann alles formuliert. Ich weiß nähmlich nicht, wie lange er dafür braucht und durch die Feiertage wird das bestimmt ziemlich hektisch und kompliziert...

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