Waldorf Frommer auf ein Neues: Abmahnung "Pacific Rim" (Film)

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Pacific Rim, Waldorf, Frommer, Abmahnung, Unterlassungserklärung
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Die Kanzlei verfolgt weiterhin Filesharing an dem Film "Pacific Rim" im Auftrag der Warner Bros.

Die in diesem Ratgeberartikel behandelte Abmahnung stammt von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München. Abgemahnt wird im Auftrag der Warner Bros. in Bezug auf den Film "Pacific Rim".

Was fordern die Abmahner?

Mit der Abmahnung werden behauptete Verletzungen des Urheberrechts wegen Filesharing (Hoch- und Runterladen in sog. Internettauschbörsen) geahndet.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Der Empfänger wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und darüber hinaus zur Zahlung von 1028.- € an die Abmahnanwälte aufgefordert.

Welche Reaktion auf die Abmahnung ist sinnvoll?

Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren und sich nicht einschüchtern lassen. Es müsste zunächst erstmal geprüft werden, ob Ihnen überhaupt ein Vorwurf im urheberrechtlichen Sinne gemacht werden kann. Keinesfalls sollten Sie die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben und auch nicht den Betrag in Höhe von 1028.- € zahlen.

Unbedingt auf Fristen achten!

Die gesetzten Fristen sollten Sie bitte ernst nehmen.

Sollte nämlich eine Prüfung Ihres Falles ergeben, dass die Vorwürfe der Abmahner leider zutreffend sind (und nur dann!) sollte innerhalb der gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Abänderung ist wichtig, damit Sie kein Schuldanerkenntnis eingehen, aber dennoch die Frist wahren. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Auch lassen sich die geforderten Anwaltskosten selbst bei einer berechtigten Abmahnung oftmals noch sehr deutlich mit Hilfe einer geschickten anwaltlichen Argumentation herunterhandeln.

Einmaleins bei Erhalt einer Abmahnung

1. Kontakt zu den Abmahnern vermeiden!

2. Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben und auch kein Muster aus dem Internet ungeprüft verwenden!

3. Fristen beachten!

4. Vor Fristablauf einen Rechtsanwalt konsultieren!

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung aus diesem Bereich weiter.

Kontaktieren Sie mich doch einfach ganz unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch, um Ihren persönlichen Fall zu besprechen. Sie gehen kein Kostenrisiko ein, da Sie nach dem Erstgespräch ganz in Ruhe entscheiden können, ob ich Ihnen (dann kostenpflichtig) helfen darf oder nicht.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Folgende Preisstaffelungen kann ich Ihnen anbieten:

Abmahnkosten Festpreis
Bis 450.- €139.- €
Bis 650.- €159.- €
Bis 850.- €179.- €
Bis 1050.- €199.- €
Bis 1250.- €219.- €
Über 1250.- €239.- €

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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