>Waldorf Frommer User schonmal vor Gericht?
AFAIK wurde überhaupt noch nie jemand nach einer solchen
Abmahnung verklagt, wenn er die UE abgegeben hat.
Denn nur das einstweilige Verfügungsverfahren ist bei nicht abgegebener UE ein Selbstläufer für die Gegenseite. In einem Verfahren, in dem es nur noch um die Anwaltskosten geht, sieht das schon ganz anders aus; da ist das Risiko im Vergleich zu den Kosten zu hoch.
Bei der EV wird ein Streitwert von 10.000-50.000 EUR angesetzt und die Sache wird leicht gewonnen, macht leicht verdiente 2-4 Mille für die Gegenseite. Bei einer Klage um die Abmahnkosten stehen einem möglichen Gewinn von vielleicht 400 EUR auch Prozeßkosten in ähnlicher Höhe gegenüber, d.h. man müßte so ungefähr 9 von 10 Prozessen gewinnen, um die gleiche Geldmenge herauszubekommen. Und hat mit jedem dieser Popelprozesse genau so viel Arbeit für Schriftsätze usw. wie mit dem "großen" EV-Verfahren, sodaß man am Ende da nur plus/minus Null hat.
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von DoctorWho am 03.09.2010 12:36
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