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Waldorf Frommer User schonmal vor Gericht?

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Waldorf Frommer User schonmal vor Gericht?

Hallo

habe wie so viele in letzter Zeit eine Abmahung von Waldorf und Frommer für den Upload des Albums Fantastischen Vier erhalten. Nachdem ich mich auf dieser Webseite informiert hatte, war ich heute bei einem Anwalt und habe mich beraten lasse. Er meinte ich kann zum einen einfach die Unterlassungserklärung unterzeichnen und den Betrag bezahlen und damit wäre die Sache aus der Welt.
Die zweite Möglichkeit wäre die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und dazu ein Schreiben zu erstellen in dem ich erkläre, dass ich die Datei nicht zum Upload angeboten habe. Im ist noch nicht zu Ohren gekommen, dass es danach zu einem Gerichtsverfahren gekommen wäre. Hat irgendjemand schon mal davon gehört, dass es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist?

Danke im voraus für Informationen!


von pinkyinbrain am 02.09.2010 19:53
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>Waldorf Frommer User schonmal vor Gericht?
ok Frage ich nochmal anders herum. wer hat seine Unterlassungserklärung unterschrieben und gleichzeitig gesagt das er nicht bezahlt und hat danach nochmal was von Waldorf und Frommer gehört bzw hat eine abgeänderte Unterlassungserklärung hingeschickt und danach nochmal was von denen gehört?

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von pinkyinbrain am 03.09.2010 08:31
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Waldorf Frommer User schonmal vor Gericht?
AFAIK wurde überhaupt noch nie jemand nach einer solchen Abmahnung verklagt, wenn er die UE abgegeben hat.
Denn nur das einstweilige Verfügungsverfahren ist bei nicht abgegebener UE ein Selbstläufer für die Gegenseite. In einem Verfahren, in dem es nur noch um die Anwaltskosten geht, sieht das schon ganz anders aus; da ist das Risiko im Vergleich zu den Kosten zu hoch.
Bei der EV wird ein Streitwert von 10.000-50.000 EUR angesetzt und die Sache wird leicht gewonnen, macht leicht verdiente 2-4 Mille für die Gegenseite. Bei einer Klage um die Abmahnkosten stehen einem möglichen Gewinn von vielleicht 400 EUR auch Prozeßkosten in ähnlicher Höhe gegenüber, d.h. man müßte so ungefähr 9 von 10 Prozessen gewinnen, um die gleiche Geldmenge herauszubekommen. Und hat mit jedem dieser Popelprozesse genau so viel Arbeit für Schriftsätze usw. wie mit dem "großen" EV-Verfahren, sodaß man am Ende da nur plus/minus Null hat.

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von DoctorWho am 03.09.2010 12:36
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