Liebes Forum,
angenommen man erhält eine Abmahnung wegen unerlaubten Down- und Uploadens eines Kinofilmes. Der Anschlussinhaber hat die Tat jedoch nicht begangen, sondern Besucher, die zu der Zeit hier gewesen waren.
Die vorgeworfene Tat ist jedoch korrekt, dies hat sich nach Recherche so herausgestellt.
Die Frage ist nun folgende: Gibt es hier jemanden, der eine modifizierte Unterlassungserklärung
schreiben kann gegen Geld oder gibt es ein Muster was man verwenden kann?
Desweiteren: Wie verläuft so etwas? Wie kann ich denen genau den obigen Sachverhalt klarmachen? schreibe ich denen einfach eine Post mit einer Erklärung? Oder wie genau?
Waldorf Frommer Abmahnung File Sharing
5. September 2017
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Frage vom 5. September 2017 | 18:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Waldorf Frommer Abmahnung File Sharing
Abmahnung bekommen?
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#1
Antwort vom 6. September 2017 | 08:35
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatGibt es hier jemanden, der eine modifizierte Unterlassungserklärung schreiben kann gegen Geld :
Ein Anwalt.
#2
Antwort vom 6. September 2017 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47635 Beiträge, 16837x hilfreich)
Warum will man denn überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben. Man nennt der Kanzlei den tatsächlichen Täter und ist selbst aus der Sache raus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. September 2017 | 12:31
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Für die modifizierte Unterlassungserklärung gibt es gute Muster online.
Ich würde denen nicht schreiben, wer es war, sondern daß Sie es nicht waren und Ihr Anschluß Besuchern zur Verfügung stand. Wenn mehrere Besucher dafür in Frage kommen, muß der Rechteinhaber die Sache demjenigen, der es war, eindeutig nachweisen können. Das ist so gut wie unmöglich.
Sie selbst sind nicht verpflichtet, erwachsene Besucher zu überwachen.
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