Hallo,
meine Geschichte ist etwas komplex und deswegen erkläre ich diese bevor ich meine Fragen stelle.
Ich habe aus meiner Ehe (Kindsmutter 1) zwei Kinder (m,12J / w,7J) mit diesen Kindern hatte ich seit der Scheidung (10/2010) immer einen guten und regelmäßigen Umgang, klar gibt es anfängliche Probleme mit der KM1 und dem Kindsvater (ich) jedoch hat sich das alles eingespielt. Klar wohnt KM1 wieder in der Nähe von ihrer Familie, jedoch konnte ich mir die Fahrten irgendwie leisten.
Dann habe ich 01/2012 die KM von Kind drei (m/4J) kennen gelernt, welche mir erst mitteilte das sie Verhütet und 09/2012 mitteilte das sie nichtmehr verhütet und zudem Schwanger ist. Nach einigen hin und her ging auch KM2 zurück in ihre Heimat.
Kind 1 und 2 von KM1 wohnen ca. 70 km von meinem Wohnort
Kind 3 von KM 2 wohnen ca. 60 km von meinem Wohnort.
Abstand der Wohnorte von Kind1 und 2 zu Kind 3 beträgt 50 Km.
Bei einem Intervall von 14 Tagen mit Unregelmäßigkeiten da der Große mal nicht kann wegen Lernen für die Schule oder eines Krank ist oder eines nicht will komme ich auf ca. durchschnittlich drei Wochenenden pro Monat an denen ich 1-3 Kinder hole, habe und bringe.
fasse ich die Fahrtkosten Kurz zusammen:
Ich rechne jetzt mal für Kind 1 und 2 ein Wochenende und für Kind drei zwei Wochenenden sowie zweimal den Abstand zwischen Kind 1 und zwei zu Kind 3: 620 Km pro Monat für einen Vater mit dem niedrigsten Selbstbehalt (1050 Euro).
Natürlich fehlen in dieser Rechnung Futter, Miete, Hygieneartikel, Zahnarzt, Auto, Winter-/Sommerreifen, TÜV, Fahrt zur Arbeit, Nebenkosten, Geschenke für die Kleinen, Versicherungen usw.
Kurz: Ein Arbeitsloser ohne Kinder hat mehr Zeit und Geld!
Ich finde das deutsche Sozialsystem wichtig und es ist berechtigt, nur finde ich keine Vergleichsbasis für meine Situation.
Die zwei Jugendämter berufen sich auf den Standard (der aber von einem Wohnort der Kinder ausgeht)
Ein Schlichter der mir von dem Jugendamt nahegelegt wurde hat bei KM 1 mitgeteilt:
Herr.... Sie müssen flexibler sein. Können Sie die Kinder nicht Freitag holen und Samstag wieder bringen. Dann kann der Große lernen (verstehe ich auch irgendwie) Die Mutter der Kinder zeigt kein Entgegenkommen.
Ein Schlichter der mir von dem anderen Jugendamt nahegelegt wurde hat bei KM 2 mitgeteilt:
Er möchte ein Gespräch mit der KM 3. Die KM 3 ist dazu nicht bereit. Aussage: läuft ja alles super.
Die KM 3 wirkt einen großen Druck auf mich aus, da sie mir den Kleinen nicht mehr geben möchte wenn ich ihn nicht aller zwei Wochen nehme.
So, ich hoffe ihr kommt noch mit...
Nun habe ich folgende drei Fragen:
Ist meine Situation den Weg vor Gericht wert? Wenn nicht was dann?
Ich kann mir den regelmäßigen Umgang nicht mehr leisten, soll ich den Kontakt reduzieren? auch wenn ich das nicht will?
Kein Geld für Kleidung etc. Welche Priorität soll ich setzen?
Vorab bedanke ich mich für jeden guten Rat.
VG Papa von 123
-- Editiert von Pitti Wonka am 19.10.2017 17:11
Wahrnehmen des vierzehntägigen Umgang bei drei Kindern von zwei Frauen mit unterschiedlichen Wohnort
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatNun habe ich folgende drei Fragen: :
Ich seh nur zwei.
Was ist das Ziel, welches erreicht werden soll? Eine der KM zum Einlenken zu bewegen. Dann wäre der Ausgang äußerst ungewiss.ZitatIst meine Situation den Weg vor Gericht wert? Wenn nicht was dann? :
ich denke, das kein Außenstehender zur Priorität was sagen sollte, da dies eine höchstpersönliche Entscheidung eines jeden ist.ZitatIch kann mir den regelmäßigen Umgang nicht mehr leisten, soll ich den Kontakt reduzieren? auch wenn ich das nicht will? :
Kein Geld für Kleidung etc. Welche Priorität soll ich setzen?
Unschöne Situation, in die Du aber nicht gänzlich schuldlos geraten bist. Einen rechtlichen Ansatz erkenne ich aber aus dem Text nicht wirklich.
Berry
Frage 1: Lohnt sich der Gang zum Gericht?
Frage 2: Welche Alternativen gibt es?
Frage 3: Soll ich den Umgang reduzieren? / Welche Priorität soll man hier setzen?
Das Ziel: Einen regelmäßiger Umgang (wie beschrieben) ohne das der KV finanziel und nervlich belastet wird.
Natürlich trage ich schuld an dieser Situation, das steht doch auser Frage.
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Meine erste Idee war, dass du umziehst in den Wohnort von Kind 1 /2 oder Kind 3. Frage ist, wie sich das auf deinen Arbeitsweg auswirkt.
Die Idee von KM3, dass du das Kind alle 14 Tage oder gar nicht zu sehen bekommst, ist natürlich hirnrissig. Wenn sie das durchziehen will, kannst du ihr das Jugendamt ja mal auf den Hals hetzen.
Du willst eine gute Beziehung zu allen deinen Kindern, das ist lobenswert. Ich würde in deiner Situation, wenn das absolut nicht machbar wäre, wohl entscheiden, nur noch zu einer der beiden Parteien (bevorzugt der, bei der ich schon weiß, dass es läuft, also die beiden älteren) den Kontakt zu halten, damit ich nicht alle Kinder vergraule. Dann bin ich einem Kind gegenüber zwar ziemlich unfair, aber beim Verhalten der Mutter ist ja auch jetzt schon die Frage, wie viel Stress der Kontakt noch macht.
Etwas erstaunlich finde ich allerdings deine Aussage "Kurz: Ein Arbeitsloser ohne Kinder hat mehr Zeit und Geld!"
Auch ein voll arbeitender hat mehr Zeit für sich als ein Familienvater und dass Kinder nun mal Geld kosten, ist vielleicht nicht allgemein bekannt (ich habe den Eindruck, in bestimmten Kreisen wird eine staatliche Alimentation als Normalzustand angesehen) aber eigentlich nicht überraschend.
Wie viel Unterhalt zahlst Du denn eigentlich für die Kinder?
Da der räumliche Abstand jeweils von den Müttern geschaffen würde, könnte man durchaus darüber nachdenken, diese bei den Kosten des Umgangsrechtes min ins Boot zu nehmen...
Alternativ könntest Du auch mal berechnen, ob dir evtl eine Unterstützung für die Kosten, z.B. vom Jobcenter zustehen würde - zumindest Leistungsempfänger haben hier durchaus Anspruch sowohl auf die Fahrtkosten als auch auf anteilige Kosten für Verpflegung etc. Das mag evtl. nicht viel sein - aber zumindest ein wenig Hilfe wäre es vielleicht schon.
Was mir auch auffällt ist, dass dein Selbstbehalt nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht - der liegt bereits seit 2015 bei 1080,--€. Evtl. könnte sich auch eine Neuberechnung des Unterhalts lohnen...
Alternative Frage: Gibt es eine EINFACHE Verbindung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort K1&2 und K3? Dann könnte man ja mal ansprechen, ob KM1 nicht bereit wäre, die beiden "großen" Kids in den Zug zu setzen, so dass du sie am Wohnort von K3 am Bahnhof abholen kannst - so würdest Du Dir zumindest einen Teil der Fahrten sparen... (bei Verbindungen mit mehreren Umstiegsstellen wäre mir das aber in dem Alter von K2 noch zu unsicher...)
ZitatDa der räumliche Abstand jeweils von den Müttern geschaffen würde, könnte man durchaus darüber nachdenken, diese bei den Kosten des Umgangsrechtes min ins Boot zu nehmen... :
Nein. In diesem Fall nicht, da der Abstand von nur 60 Km im allgemeinen hinzunehmen ist. Wäre ja auch kein Problem, wenn alle an einem Ort wären. Zum Problem wird es hier nur, weil es zwei Abholstellen gibt.
Es gibt ein Uralt Urteil, wo die Grenze mit 150 KM beziffert wird.
ZitatDas Ziel: Einen regelmäßiger Umgang (wie beschrieben) ohne das der KV finanziel und nervlich belastet wird. :
Für die Kosten des Umgangs gibt es m.M.n keine einklagbare Lösung, denn diese sind zumindest bei dieser Entfernung vom Umgangselternteil zu tragen. Hinzu kommt, dass sie grob überschlagen, nicht die Summe des anrechenbaren Kindergeldes übersteigen.
Wer ist KM 3 bei drei Kindern? Ansonsten ist die Aussage Unfug. Sie hat nicht über den Umgang zu befinden und erst recht nicht zu entscheiden. Mach ihr das klar, da empfindest Du auch keinen Druck.ZitatDie KM 3 wirkt einen großen Druck auf mich aus, da sie mir den Kleinen nicht mehr geben möchte wenn ich ihn nicht aller zwei Wochen nehme. :
Was den Umgang angeht, hast Du Rechte, die Dir vom anderen Elternteil nicht beschnitten werden dürfen. Lernen können Kinder auch bei Dir - wenn es denn notwendig ist (als Beispiel). Aber es reicht nicht Rechte zu haben, mann muss sie zur Not auch durchsetzen. Wenn das Jugendamt insoweit nicht erfolgreich vermittel kann, muss man es dem anderen Elternteil ggf. mit einer Klage klarmachen.
Berry
Berry, im Prinzip hast Du ja recht, da sind wir gar nicht so weit auseinander. Nur 12 Jahre, beginnende Pubertät, also die Phase, in der die Eltern schwierig werden. Ich halte es auch für schwierig, in einer Zeitspanne von einem Wochenende, mit Geschwistern dabei eine Lernatmosphäre herzustellen außerhalb des üblichen Umfeldes. Hinzu kommen ja noch eigene Interessen, demnächst die ersten gaaaaanz großen Lieben u.s.w. Ich denke mal, im Alter von 12 ist es durchaus sinnvoll, den Umgang seltener, dafür aber länger auszugestalten. Es sei denn, er benötigt die Große, damit die beiden gemeinsam mit dem Zug fahren können. Es gibt auch betreute Fahrten, 12+7, das sollte funktionieren, wenn nicht umzusteigen ist. Ganz wichtig für alle Kids ist, dass feste Regeln da sind, einerlei, wie oft oder selten sie zu Dir kommen.
Bei dem Jüngsten ist der häufige regelmäßige Umgang mit dem Kind m.E. noch sehr wichtig. Bei den Älteren eben nicht mehr so. Es liegt jetzt an Dir, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kids eine Lösung zu finden. Das kann Dir hier niemand abnehmen. Aber ein gutes durchdachtes Konzept, das hält auch einer gerichtlichen Überprüfung stand.
wirdwerden
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