Wahlleistungsvertrag im Krankenhaus ohne Aufklärung unterschrieben

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
carlie1966
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wahlleistungsvertrag im Krankenhaus ohne Aufklärung unterschrieben

Hallo zusammen,

wie verhält es sich. Patient im Endstadium Krebs mit Gehirntumoren unterschrieb Wahlleistungsvertrag ohne privat versichert zu sein. Patient war eine Woche im Krankenhaus und verstarb dann. Wurde aber nicht als unzurechnungsfähig erklärt, hat aber Aufgrund der Schmerzmittel nicht verstanden was er da unterschrieb. Klinik besteht auf die Zahlung der Rechnungen.

Bei der Aufnahme wurde aber lediglich der Zettel vom Klinikpersonal vorgelegt, aber nicht erklärt was dies überhaupt bedeutet.

Familie erhält jetzt nach dem Tod die Rechnungen.

Gibt es eine Möglichkeit diesen Vertrag rückgängig zu machen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich glaube kaum. Sie müssten in der Lage sein, glaubhaft zu machen dass der Verstorbene zurzeit der Unterschrift nicht mehr geschäftsfähig war. Im Nachhinein eine fast nicht durchführbare Angelegenheit.

Wenn er allerdings als geschäftsfähig einzustufen war, dann wird davon ausgegangen dass er wusste was er unterschreibt. Könnte ja rein theoretisch auch der Fall sein, frei nach dem Motto "Dann müssen halt die Erben ran".

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von carlie1966):
hat aber Aufgrund der Schmerzmittel nicht verstanden was er da unterschrieb.

Das Problem wäre das gerichtsfest zu beweisen.
Könnte mit Hilfe der Krankenakte und einem medizinischen Gutachter klappen.



.
Zitat (von fb367463-2):
frei nach dem Motto "Dann müssen halt die Erben ran".

Die können aber ausschlagen bzw. Nachlasinsolvenz veranlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat:
Die können aber ausschlagen bzw. Nachlasinsolvenz veranlassen.


Ja klar, das ist natürlich richtig. Sofern nicht noch andere Dinge zu erben sind, die man vielleicht gerne behalten hätte ;) .

Denn in diesem Falle sind die schlimmstenfalls futsch, sofern die Schuld nicht mit vorhandenen Barmitteln getilgt werden kann. Bei einer Ausschlagung ist alles futsch, bzw steht dem Ausschlagenden nicht mehr zu.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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