Hallo,
allem voran ging ein Einkauf bei Zalando, den ich erst nach der zweiten Mahnung bezahlt habe.
Ein ganzes Stück später erhielt ich Post von Sirius Inkasso, dem habe ich widersprochen. Daraufhin kamen noch ein paar Schreiben dieser Einrichtung, dann schickten Wagner Pauls und Kalb (WPK) ein paar Mal Post. In der Sicherheit keine offene Rechnung zu haben, habe ich alles abgelegt und nicht mehr reagiert bis ein knappes Jahr später der gerichtliche Mahnbescheid kam. Der versetzte mich natürlich in Panik - ich bezahlte vorsorglich ein zweites Mal, voreilig ich weiß. Leider erst anschließend prüfte ich meine Auszüge und stellte fest das ich die Zahlung getätigt habe, jedoch bei der Referenz einen Teil der Bestellnummer vergessen habe, nur kam auch nie ein Rückläufer der ÜW. Dem Mahnbescheid habe ich widersprochen mit einem Anschreiben und der Kopie des entsprechenden Kontoauszuges. Auch Zalando habe ich gleich nochmals angeschrieben und die Sachlage dargelegt, auf die vorsorgliche zweite Zahlung hingewiesen und mitgeteilt das ich mein Geld nach Abschluss und Klärung der Angelegenheit zurück haben möchte. Nun bedrängen mich WPK mit der Aufforderung zur Zahlung und verweisen auf den Rechnungsausgleich der zweiten vorsorglichen Zahlung, das es die erste Zahlung auch gibt wird einfach unter den Tisch gekehrt. Auch Zalando teilt mir nicht mit was mit meiner ÜW geschehen ist. Man droht mir mit einem kostenintensiven Prozess wenn ich nicht zahle.
Was soll ich nur tun?
Vielen Dank für eure Antworten
Wagner Paul und Kalb - Bedrängung und Androhung von kostenintensiven Prozess - Wie verhalte ich mich
1. Dezember 2015
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Frage vom 1. Dezember 2015 | 15:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wagner Paul und Kalb - Bedrängung und Androhung von kostenintensiven Prozess - Wie verhalte ich mich
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 16:17
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Der versetzte mich natürlich in Panik - ich bezahlte vorsorglich ein zweites Mal, voreilig ich weiß
Ja, das war voreilig.
Verstehe ich dich richtig, dass du mittlerweile zwei mal gezahlt hast und sie dir trotzdem sogar mit einem Prozess drohen, quasi also ein drittes Mal das Geld wollen?
Dann würde ich sogar folgendes machen: Dem Mahngericht schreiben, dass man die Abgabe ans Prozessgericht beantragt und sogleich beantragt, dass die das Geld, was man fälschlicherweise doppelt gezahlt hat, zurückzuzahlen haben und dass dem Antragsteller sämtliche Kosten aufzuerlegen sind.
Die Kontoauszüge und die Initiale Reklamation an Sirius Inkasso, doch gezahlt zu haben als Beweis vorgelegt, schauen die dann besonders dumm aus der Wäsche und ich bin mal gespannt, wie sie dann ihre Klage begründen wollen.
Zusatzfragen von mir aus Interesse: Gab es eine Kostendopplung aus Inkasso- und Anwaltskosten? Man könnte hier über eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht nachdenken und an die Anwaltskammer oder auch an eine Strafanzeige wegen Kostendopplung und weil sie dir trotzdem sogar noch ein drittes Mal alles abknöpfen wollen. Das ist meiner Meinung nach Nötigung.
-- Editiert von mepeisen am 01.12.2015 16:19
#2
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 16:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja ich habe zwei mal bezahlt, eine dritte Zahlung wird nicht verlangt, aber die Herren von WPK bestehen auf ihrer Restforderung. Und ja, es besteht eine Forderung der Inkassokosten und der Anwaltskosten
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 16:45
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Zitates besteht eine Forderung der Inkassokosten und der Anwaltskosten :
Da diese Kombination eh nicht durchsetzungsfähig ist....
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