Habe einen Golf 5 gekauft, wie gekauft und probegefahren ( auf einem karierten Blatt per Hand ausgefüllter Kaufvertrag )
Nachdem der Wagen gewaschen wurde, sehe ich nun eine Macke im Seitenteil und Kratzspuren am Schweller. Der Wagen hatte definitiv "Feindkontakt". Zudem ist ein Aktivkohlefilter im Motorraum mit Heißkleber repariert worden, der nach 2 Tagen abfiel und ich nun Benzingeruch im Auto habe.
Hab ich Chancen, was repariert oder instandgesetzt zu bekommen, mündlich war er unfallfrei.....denke er sollte mich darauf mündlich zumindest hinweisen....
Danke
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Wagen gekauft wie gesehen und probegefahren..
10. Mai 2011
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Frage vom 10. Mai 2011 | 06:00
Von
Status: Beginner (142 Beiträge, 45x hilfreich)
Wagen gekauft wie gesehen und probegefahren..
Problem nach Autokauf?
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#4
Antwort vom 10. Mai 2011 | 23:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
quote:
auf einem karierten Blatt per Hand ausgefüllter Kaufvertrag
Und?
Eventuell mal einen der 3475 anderen Beiträge zu diesem Thema hier lesen?
Bitte nicht davon irritieren lassen, das das Auto eine andere Farbe hat oder eine andere Marke hat, dies ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
PS: es wäre schon nicht ganz unrelevant was GENAU im Vertrag steht ...
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#6
Antwort vom 11. Mai 2011 | 12:20
Von
Status: Beginner (142 Beiträge, 45x hilfreich)
Aha...in den 3755 Beiträgen wird in der Regel ein ADAC Kaufvertrag verwendet, wo die Gewährleistung ausgeschlossen wird etc....frei formulierte Verträge sind eher rar. Aber danke für Deine Humorspende...habe die direkt dem Kölner Karneval weitergeleitet... bin selber schon lustig genug...
Zum Thema:
Da steht: Verkäufer und Käufer drauf mit Datum und verkauft wird ein Golf 5 Fahrgestell Nummer, wie gesehen und probegefahren zum Preis von XXX
Unterschrift Käufer und Unterschrift Verkäufer
sonst NIX......
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-- Editiert am 11.05.2011 12:23
#7
Antwort vom 11. Mai 2011 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Aha...in den 3755 Beiträgen wird in der Regel ein ADAC Kaufvertrag verwendet, wo die Gewährleistung ausgeschlossen wird etc....frei formulierte Verträge sind eher rar. <hr size=1 noshade>
Nö. Wüsste man auch, wenn man sich die Beiträge mal angesehen hätte ...
Im übrigen kann man diese Formulierungen auch im ADAC Verträgen streichen, ergänzen etc.
quote:<hr size=1 noshade>
Zum Thema:
Da steht: Verkäufer und Käufer drauf mit Datum und verkauft wird ein Golf 5 Fahrgestell Nummer, wie gesehen und probegefahren zum Preis von XXX
Unterschrift Käufer und Unterschrift Verkäufer
sonst NIX...... <hr size=1 noshade>
Tja, das wäre dann Pech für den Verkäufer.
Ohne seperaten Ausschluss der Gewährleistung gelten die §§ des BGB bezüglich der Gewährleistung.
Pech hat aber auch der Käufer, denn die Beweislast das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, liegt immer beim Käufer (siehe auch OLG Frankfurt am Main, AZ.: 13 U 164/06 ).
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