Wagen gekauft wie gesehen und probegefahren..

10. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)
Wagen gekauft wie gesehen und probegefahren..

Habe einen Golf 5 gekauft, wie gekauft und probegefahren ( auf einem karierten Blatt per Hand ausgefüllter Kaufvertrag )

Nachdem der Wagen gewaschen wurde, sehe ich nun eine Macke im Seitenteil und Kratzspuren am Schweller. Der Wagen hatte definitiv "Feindkontakt". Zudem ist ein Aktivkohlefilter im Motorraum mit Heißkleber repariert worden, der nach 2 Tagen abfiel und ich nun Benzingeruch im Auto habe.

Hab ich Chancen, was repariert oder instandgesetzt zu bekommen, mündlich war er unfallfrei.....denke er sollte mich darauf mündlich zumindest hinweisen....

Danke

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7 Antworten
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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
auf einem karierten Blatt per Hand ausgefüllter Kaufvertrag

Und?



Eventuell mal einen der 3475 anderen Beiträge zu diesem Thema hier lesen?

Bitte nicht davon irritieren lassen, das das Auto eine andere Farbe hat oder eine andere Marke hat, dies ist in diesem Zusammenhang irrelevant.



PS: es wäre schon nicht ganz unrelevant was GENAU im Vertrag steht ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

Aha...in den 3755 Beiträgen wird in der Regel ein ADAC Kaufvertrag verwendet, wo die Gewährleistung ausgeschlossen wird etc....frei formulierte Verträge sind eher rar. Aber danke für Deine Humorspende...habe die direkt dem Kölner Karneval weitergeleitet... bin selber schon lustig genug...

Zum Thema:


Da steht: Verkäufer und Käufer drauf mit Datum und verkauft wird ein Golf 5 Fahrgestell Nummer, wie gesehen und probegefahren zum Preis von XXX

Unterschrift Käufer und Unterschrift Verkäufer


sonst NIX......

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-- Editiert am 11.05.2011 12:23

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aha...in den 3755 Beiträgen wird in der Regel ein ADAC Kaufvertrag verwendet, wo die Gewährleistung ausgeschlossen wird etc....frei formulierte Verträge sind eher rar. <hr size=1 noshade>

Nö. Wüsste man auch, wenn man sich die Beiträge mal angesehen hätte ...

Im übrigen kann man diese Formulierungen auch im ADAC Verträgen streichen, ergänzen etc.



quote:<hr size=1 noshade>
Zum Thema:


Da steht: Verkäufer und Käufer drauf mit Datum und verkauft wird ein Golf 5 Fahrgestell Nummer, wie gesehen und probegefahren zum Preis von XXX

Unterschrift Käufer und Unterschrift Verkäufer


sonst NIX...... <hr size=1 noshade>

Tja, das wäre dann Pech für den Verkäufer.
Ohne seperaten Ausschluss der Gewährleistung gelten die §§ des BGB bezüglich der Gewährleistung.
Pech hat aber auch der Käufer, denn die Beweislast das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, liegt immer beim Käufer (siehe auch OLG Frankfurt am Main, AZ.: 13 U 164/06 ).





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