Wagen beim Händler gekauft, auf Heimreise Kat kaputt, sowie div. Mängel, Unfallwagen?

3. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
stargate
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wagen beim Händler gekauft, auf Heimreise Kat kaputt, sowie div. Mängel, Unfallwagen?

Hallo,

habe mir gestern 600km entfernt, bei einem Vertragshändler einer anderen Marke, einen Wagen gekauft.
Der Wagen war so weit in Ordnung. Laut Händler auch unfallfrei, das einzige was mich stutzig gemacht hat ist das dass Spaltmaß am Kofferraum nicht gestimmt hat und dort auf der einen Seite vom Scharnier die Schrauben anscheinend schon einmal abgeschraubt wurden. Die andere Seite war noch ok, und original lackiert.
Der Händler versuchte die Klappe nach dem Kauf neu auszurichten, jedoch ohne Erfolg.

Dann war mit eigentlich schon klar das ich den Wagen bei mir zu Haus noch einmal
Gründlich überprüfen lasse.

Da ich keine Möglichkeit hatte den Wagen auf einer Autobahn bei der Probefahrt zu testen, habe ich erst auf der Rückfahrt gemerkt das irgendwie nicht so viel Leistung vorhanden ist wie ich es mir erwartet habe. Außerdem sind uns noch weitere Mängel aufgefallen .(Sitzheizung, Beleuchtung Tacho, Beleuchtung Boardcomputer, Schminkspiegel mit Licht defekt, etc.)

Tja, auf der Hälfte des Weges war dann auf einmal keine Leistung mehr da. Er ließ sich keinen Meter mehr bewegen. Laut ADAC ist es der Kat. Mit Rücksprache des Händlers, und seiner Zusicherung der Kostenübername haben wir uns 250 km zur (für uns)lokalen Vertragswerkstatt schleppen lassen.
Der Abschleppfahrer hat uns noch auf eine wahrscheinlich defekte Lenkung, und Spuren einer Neulackierung am Heck aufmerksam gemacht...

Heute Nacht um drei sind wir hier eingetrudelt.

Nach Rücksprache mit dem Händler, soll der Kat dann hier bei uns repariert werden und er übernimmt die Kosten. Aber wie sieht es mit den anderen oben genannten Mängeln aus, kann ich dort im Rahmen der Sachmängelhaftung auch eine Nachbesserung verlangen?

Und was ist wenn sich nach dem Durchchecken von Peugeot rausstellt das dies entgegen der Händleraussage ein Unfallwagen ist?

Habe ich dann ein Recht auf Wandlung? Im Kaufvertrag steht drin, "Laut Vorbesitzer keine Unfallschäden"

Ich gehe einmal davon aus der Händler auch im Falle einer Wandlung den Wagen hier abholen muss.

Vielen Dank für eure Antworten, bin momentan ein wenig ratlos.

Gruße

Stefan

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Sollte sich tatsächlich rausstellen, dass der Wagen einen Unfall hatte, können Sie sofort vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz für Ihre Aufwendungen verlangen.

Ist der Händler damit nicht einverstanden, Anwalt konsultieren.

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stargate
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe den Wagen heute abgegeben, hinten wurde jetzt vorab an der Unterseite des Kofferraums eine Delle entdeckt. Eventuell ist ja dort jemand beim Rückwertsfahren mit offen Kofferraum irgendwo hängen geblieben und hat so diesen verzogen. Würde das auch als Unfallwagen zählen? Habe ich dann das Recht auf die Sachmängelhaftung zu pochen?

Was zählt alles dazu? Kann ich dort auch solche Sachen wie Sitzheizung, Beleuchtung Tacho, Beleuchtung Boardcomputer, Schminkspiegel mit Licht defekt, etc. geltend machen?

Naja, muss erst einmal den Bericht vom Fachhändler abwarten.

Vielen Dank vorab.

Gruß

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
Was zählt alles dazu? Kann ich dort auch solche Sachen wie Sitzheizung, Beleuchtung Tacho, Beleuchtung Boardcomputer, Schminkspiegel mit Licht defekt, etc. geltend machen?


Alles wohl nicht...


Mangel oder Verschleiß

Zeigt sich nach dem Kauf ein Defekt am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Defekt liegt daher regelmäßig n i c h t vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen - in der Regel durch Sachverständigengutachten - , ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festgelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen