Wäre Pflichtteilverzicht so rechtsgültig?

18. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kleiner Mann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wäre Pflichtteilverzicht so rechtsgültig?

Guten Tag,

angenommen ein Vater sendet seinem Sohn per Anhang in einer Mail folgenden Vertrag, mit der Bitte, diesen zu unterschreiben, ein Foto davon zu machen und per Mail an ihn zurückzusenden.

"Angesichts der von Dir seit 2002 angehäuften Kosten, die von uns, (Vater) und (Frau des Vaters), bezahlt worden sind, verpflichtest Du, Sohn, dich, im Erbfall von deinem Pflichtteil auf 96.000.- Euro zu verzichten.

Wie telefonisch besprochen, überweisen wir dir letztmalig 5.000,- Euro. Weitere Zahlungen unserseits sind ausgeschlossen.

........................
Sohn

........................
Frau des Vaters

.......................
Vater

München, den 13,04.2008


Der Vater und die Frau haben den Vertrag im Vorwege unterschrieben und der Sohn sendet diesen auch 3 Tage später unterschrieben per Mail zurück.

Wäre dieser dann so rechtsgültig? Kann der Vater diesen Vertrag mit den digitalen Unterschriften und abfotografiert noch notariell beurkunden lassen?

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Wäre dieser dann so rechtsgültig?

Nein. §2348 BGB .

Zitat:
Kann der Vater diesen Vertrag mit den digitalen Unterschriften und abfotografiert noch notariell beurkunden lassen?

Nein.

Die bisherigen Zuwendungen können aber auf den Pflichtteil angerechnet werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Kann der Vater diesen Vertrag mit den digitalen Unterschriften und abfotografiert noch notariell beurkunden lassen?

Nein, der Sohn muss den Pflichtteilsverzicht beim Notar unterschreiben.

2x Hilfreiche Antwort

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