Während AU gekündigt wer zahlt ab Woche sechs?

25. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
BerlinKlaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Während AU gekündigt wer zahlt ab Woche sechs?

Hallo zusammen,

Ich habe schon gesucht aber keine passende Antwort finden können.

Folgendes Szenario:
AN ist schon drei Wochen AU bescheinigt. Bekommt in der Zeit eine ordentliche Kündigung vom AG. Wird auch komplett freigestellt und soll bis zum Ende der Frist (zwei Monate) Lohnfortzahlung bekommen.
Es ist wohl abzusehen das der AN in dieser Zeit weiterhin AU bleiben wird. Wie läuft nun die Lohnfortzahlung?
Wird nach weiteren drei Wochen, also insgesamt sechs, auf jeden Fall die Krankenkasse mit Krankengeld einspringen, was ja nur 70% wären, oder läuft nun bis zur Frist der Kündigung die Lohnfortzahlung des AG weiter und erst nach dieser Frist wird das Krankengeld gezahlt?

Was wäre hier die optimale Vorgehensweise, habe etwas gelesen, dass man sich dann nicht mehr AU schreiben lassen soll, da dort sonst Finanzielle Einbußen hingenommen werden müssten.
Dann aber sobald die Arbeitslosenzeit beginnt, wieder mit AU Bescheinigung vorstellig werden sollte. Greift dann überhaupt die KK oder geht es direkt übers Arbeitsamt?

Hoffentlich wurde die Fragestellung klar dargestellt.

Danke für eure Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wie läuft nun die Lohnfortzahlung?
Wird nach weiteren drei Wochen, also insgesamt sechs, auf jeden Fall die Krankenkasse mit Krankengeld einspringen, was ja nur 70% wären, oder läuft nun bis zur Frist der Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) die Lohnfortzahlung des AG weiter und erst nach dieser Frist wird das Krankengeld gezahlt? <hr size=1 noshade>

Nach der 6. Krankheitswoche muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leisten, wenn dann noch Arbeitsunfähigkeit besteht.
Daran ändert auch die Kündigung nichts.

quote:<hr size=1 noshade>Dann aber sobald die Arbeitslosenzeit beginnt, wieder mit AU Bescheinigung vorstellig werden sollte. Greift dann überhaupt die KK oder geht es direkt übers Arbeitsamt? <hr size=1 noshade>

An der Nahtstelle zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Beginn der Arbeitslosigkeit gibt es gefährliche Fallstricke, die im worst case dazu führen, dass man weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld bekommt.
Ich würde dringend davon abraten.
Irgendwelche Mauscheleien mit gezieltem Krank- und wieder Gesund-schreiben können auch auch nach hinten losgehen.
Im Unterforum Sozialrecht hatten wir (wenn ich mich recht erinnere) im letzten Jahr einen Fall wo jemand zwischen AU und nicht-AU hin-und-her wechselte und gleichzeitig das Arbeitsverhältnis auslief. Der stand dann völlig ohne Leistungen da, weil weder die Agentur für Arbeit noch die Krankenkasse zahlungspflichtig waren. Da blieb nur Hartz4.
Grundsätzlich:
Wenn man vor Beginn der der Abeitslosigkeit bereits AU ist und sich die AU durchgehend(!) in die Arbeitslosenzeit hineinzieht, dann muss auch durchgehend Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt werden. Arbeitslosengeld wird erst gezahlt, wenn die AU endet.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
BerlinKlaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
nach der 6.ten Woche muss der AG keine Zahlung mehr leisten


Danke für die schnelle Antwort. Nun besteht Klarheit.
Auf die erwähnten Mauscheleien hätte der AN weder Lust noch Kraft zu, daher erübrigt sich das dann auch. Es gibt nur viel zu viel Halbwissen was im Inet kursiert und daher die Nachfrage.

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