Hallo zusammen,
wir vertreiben u.a. auf eBay Auktionsvorlagen, also digitale Güter, die via Zugangsdaten zu unserem Downloadbereich per Mail verschickt werden.
Ab Freitag ist es ja so, dass das Widerrufsrecht bei digitalen Gütern ausdrücklich ausgeschlossen werden muss, um nicht Gefahr zu laufen die Ware zu "verschenken", da man bei Rückgabe keinen Wertersatz verlangen kann. Dabei muss der Verbraucher ausdrücklich (z.B. via Checkbox) zustimmen, soweit ich das verstanden habe.
Wie löst man das Problem denn nun auf eBay? Theoretisch müsste eBay ja nach dem Klick auf den Sofortkaufbutton ein PopUp mit entsprechender Checkbox öffnen. Machen die aber nicht und können wir auch nicht beeinflussen. Welche Möglichkeiten stehen nun zur Verfügung?
Ich habe in diesem Artikel gelesen, dass es möglich wäre die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verfügbar zu machen:
Zitat:Praxis-Tipp:
Im Bestellprozess könnten Sie daher eine vom Kunden aktiv anzuhakende Checkbox integrieren mit folgendem Text:
Ich stimme zu, dass Sie mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mein Widerrufsrecht verliere.
Sollte der Kunde hier keinen Haken setzen, könnten Sie Ihren Shop ggf. so programmieren, dass der Kunde erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen Zugriff auf die Waren hat.
Ist das tatsächlich so machbar, wenn ich zuvor in der Auktionsbeschreibung darauf hinweise (und dem Kunden nach dem Kauf diesbezüglich noch einmal per Mail darüber aufkläre)?
Zudem bestünde die Möglichkeit, dass ich in der Auktionsbeschreibung das Einfügen eines Logos oder das Ändern von Farben (was für mich ein kleiner Arbeitsaufwand bedeutet) in das Angebot integriere. Würde dann der Artikel unter "individuell angefertigt" fallen und könnte ich so dann das Widerrufsrecht auch ohne Checkbox ausschließen?
Vielen Dank für eure Zeit.
Beste Grüße
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-- Editiert SonnigesWetter am 11.06.2014 18:28
-- Editiert von Moderator am 11.06.2014 22:37