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WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt

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WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt

Hallo zusammen,

habe vor ca 1 jahr einen Wow account bei ebay verkauft, den ich selber bei ebay gekauft hatte. Der Käufer kommt jezz an un möchte sein geld zurück da er nicht mehr funktioniert. Er droht mit Anwalt und hohen Geldstrafen.

Ich weis net was ich machen soll. Er macht mir einen Vorschlag einen gewissen Geldbetrag zu überweisen damit die sache erledigt ist. Kommt er damit durch vor Gericht ?

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von FunClown am 30.01.2010 11:53
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3378 weitere Beiträge zum Thema "Käufer".


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>WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt
quote:
Er droht mit Anwalt und hohen Geldstrafen.

Er könnte auch mit petzen beim Papst drohen ...

Er kann Anwälte beauftragen, Anzeigen, und vor Gericht klagen.
Das sagt noch nichts über seine Erfolgsaussichten aus.

quote:
Er macht mir einen Vorschlag einen gewissen Geldbetrag zu überweisen damit die sache erledigt ist.

Würde ich persönlich nicht machen ...

quote:
Kommt er damit durch vor Gericht ?

Ich würde sagen nein.


Was ist denn der genaue Grund, das der Account nicht mehr funktioniert nach dem er 1 Jahr in Obhut des Käufers verbracht hat???
Nur wenn dieser Grund vom Verkäufer verschuldet wäre, gäbe es unter Umständne eine Möglichkeit.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"


von Harry van Sell am 30.01.2010 17:33
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)

>WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt
Hallo,

bleibt aber eine Frage übrig, der Threadersteller hat immerhin etwas verkauft, was er keinesfalls hätte verkaufen dürfen.

Ein WOW Account darf doch gar nicht verkauft werden nach den AGB vom WOW Betreiber.

Kann sich der Käufer darauf beziehen und somit dem Verkäufer noch mehr Stress machen? Der TE welcher hier Verkäufer ist könnte dann selbiges natürlich auch bei seinem Verkäufer machen.

Daher jetzt die Frage, wenn der Käufer wirklich Anzeige erstattet und vor Gericht geht ob der TE nicht evtl Probleme bekommen kann zwecks eines Verkaufes, den er nie hätte durchführen dürfen?

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von lesen-denken-handeln am 30.01.2010 20:29
Status: Unsterblich (2426 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt
Hallo,

bleibt aber eine Frage übrig, der Threadersteller hat immerhin etwas verkauft, was er keinesfalls hätte verkaufen dürfen.

Ein WOW Account darf doch gar nicht verkauft werden nach den AGB vom WOW Betreiber.

Kann sich der Käufer darauf beziehen und somit dem Verkäufer noch mehr Stress machen? Der TE welcher hier Verkäufer ist könnte dann selbiges natürlich auch bei seinem Verkäufer machen.

Daher jetzt die Frage, wenn der Käufer wirklich Anzeige erstattet und vor Gericht geht ob der TE nicht evtl Probleme bekommen kann zwecks eines Verkaufes, den er nie hätte durchführen dürfen?

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von lesen-denken-handeln am 30.01.2010 20:29
Status: Unsterblich (2426 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt
quote:
bleibt aber eine Frage übrig, der Threadersteller hat immerhin etwas verkauft, was er keinesfalls hätte verkaufen dürfen.

Das müsste nochmals geprüft werden.

Hat aber ersteinmal nichts mit der Forderung 'funktioniert nicht mehr, gib Geld zurück' zu tun.

quote:
Ein WOW Account darf doch gar nicht verkauft werden nach den AGB vom WOW Betreiber.

Hat der TE diesen denn überhaupt zugestimmt, wurden diese wirksam in den Accountvertrag eingebunden?
Wenn nicht, haben diese AGB keine Gültigkeit gegenüber dem TE, er durfte den Account also verkaufen.




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von Harry van Sell am 30.01.2010 22:46
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)

>WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt
Bitte klärt mich auf, aber meiner Auffassung nach, durfte der TE den Account keineswegs verkaufen, egal ob er jehmals irgendwelche AGB oder dergleichen akzeptiert hat.

Der TE war zu keinerzeit Eigentümer des Accounts gewesen, allerhöchstens noch Besitzer, aber niemals Eigentümer.

Wer auch immer den Account mal erstellt hat, hat die AGB auf jeden Fall akzeptiert. Dann hat dieser den Account doch nicht legal verkauft. Das Eigentum an dem Account ist doch zu keiner Zeit an den TE übergegangen.

Wie gesagt, da der TE doch niemals Eigentümer geworden ist kann er den Account doch nicht verkaufen, oder irre ich da?



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von lesen-denken-handeln am 31.01.2010 00:18
Status: Unsterblich (2426 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt
Wäre da als Grundlage gutgläubiger Erwerb (§ 932 BGB) heranzuziehen?






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von Harry van Sell am 31.01.2010 00:48
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)

>WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt
quote:
meiner Auffassung nach, durfte der TE den Account keineswegs verkaufen, egal ob er jehmals irgendwelche AGB oder dergleichen akzeptiert hat


Und auf welcher Rechtsgrundlage fußt diese Auffassung?

quote:
Der TE war zu keinerzeit Eigentümer des Accounts gewesen, allerhöchstens noch Besitzer, aber niemals Eigentümer.


"Eigentum" kann an einem Account sowieso nicht bestehen, allenfalls eine Nutzungserlaubnis, die ist rechtlich kein Eigentum, sondern ggfs. ein eigentumsgleiches Recht.

quote:
Dann hat dieser den Account doch nicht legal verkauft.


Selbst wenn der Accountersteller sich einem Dritten gegenüber wirksam verpflichtet hätte, den Account nicht zu verkaufen, ist deswegen ein Verkauf nicht automatisch rechtsunwirksam oder gar "illegal" (damit meinst du vermutlich "strafbar" ). Der Ersteller macht sich nur u.U. schadensersatzpflichtig gegenüber diesem Dritten.
Nichtig wäre der Verkauf nur bei Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, das ist hier aber weit und breit nicht zu erkennen.

quote:
da der TE doch niemals Eigentümer geworden ist kann er den Account doch nicht verkaufen


Die Sache *kann* einen Rechtsmangel haben, etwa wenn der Betreiber berechtigt wäre, den Account zu sperren. Das ist aber AFAIK noch nicht höchstrichterlich ausgezwirbelt, ob er das überhaupt ist.

Im Zweifel müßte auch der K beweisen, daß die Ware aus Gründen, die der VK zu vertreten hat, nun mangelhaft ist.

quote:
Wäre da als Grundlage gutgläubiger Erwerb (§ 932 BGB) heranzuziehen?


Im Zweifelsfall wohl ja.

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von Jennifer_A am 31.01.2010 02:28
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 48 User(n) bewertet)

>WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt
Er meinte nach einem halben monat hätte er nicht mehr funktioniert weil die Adresse net mit der von Ihm übereinstimmt. Er wollte den Account verlängern. Normalerweise spielt die Adresse dafür keine Rolle.

Was soll ich machen ??

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von FunClown am 01.02.2010 09:43
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt
quote:
Er meinte nach einem halben monat hätte er nicht mehr funktioniert weil die Adresse net mit der von Ihm übereinstimmt.

Sehr unglaubwürdig, das man sich dann mit der Reklamation fast 1 Jahr Zeit lässt ...

quote:
Was soll ich machen ?

Ihm schreiben:
Nach juristischer Fachberatung lehne ich Ihren Anspruch vollumfänglich ab und stelle Ihnen den Klageweg anheim.

Mit freundlichen Grüßen
Name

Einfach nur diesen einen Satz, keine weitern Erklärungen, Erläuterungen oder gar Kulanzhandlungen jedweder Art.




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von Harry van Sell am 01.02.2010 19:24
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)

>WOW Account verkauft, Käufer droht mit anwalt
Und was ist wenn ein schreiben vom Anwalt kommt ?
Es kämen angeblich kosten in Höhe von kanpp 1000 euro auf mich zu ? oO

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von FunClown am 01.02.2010 19:35
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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