Sachbeschädigung und Diebstahl mit Waffen

21. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
maxibit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung und Diebstahl mit Waffen

Sachbeschädigung und Diebstahl mit waffen!!

Also ich und meine Freunde (5) haben am Silvester viel getrunken
so ca 1.5 promile und wir haben zwei Autos aufgemacht, also nicht aufgecknackt sondern die waren offen(wir sind so rumm gegangen und haben geguckt ob eins offen ist und 2 autos waren offen)
und in einen Auto haben wir Audiokasseten,Handschuhe und Handy-Aufladegerät geklaut keine Ahnung warum wir das gemacht haben, aber die sachen haben wir einfach weggeworfen. und dann wollten wir unseren freund begleiten und die Polizei hat uns erwischt jetzt muss ich zum Gespräch Achja und 2 von meinen Freunden hatten Gaspistolen dabei
und in den Brie von der Polizei standte:
Sachbeschädigung und Diebstahl mit Waffen.
Wamit muss ich rechnen?Ich war bischer noch nie bei der Polizei
Was wir da passieren bitte klärt mich auf.

Danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Sollte sich der Tatvorwurf des Diebstahls mit Waffen bestätigen droht für einen Erwachsenen eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Eine Geldstrafe ist nicht möglich.
Grundsätzlich sollten Aussagen bei der Polizei - wenn überhaupt - erst nach Rücksprache mit einem Anwalt gemacht werden. Dies gilt umso mehr, als es sich hier um eine Straftat mit einer nicht unerheblichen Strafandrohung handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

Mit freundlichen Grüßen

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#2
 Von 
maxibit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also heisst es das ich keine Straffe Zahlen muss?

und das mit waffen, wir haben doch keinen mit waffen ausgeraubt oder so die 2 jungs hatten die nur dabei (wegen silvester)
also ich bin ja 17 Jahre alt was kann mir da genau passieren?

Danke für die Antwort

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#3
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn ich Herrn Calsow richtig verstehe, möchte er Dich nicht beruhigen, dass Du nichts zahlen musst! Vielmehr möchte er Dich darauf hinweisen, dass Du schnell einen Anwalt einschalten sollst, da das sonst kräftig in die Hose gehen kann. Ausserdem sollst Du wohl keine Aussage ohne Anwalt vor der Polizei machen. Also schnelle Hilfe holen, da der Vorwurf nicht unerheblich ist und hier wohl "scharf geschossen" wird. Auch wenn es aus Deiner Sicht nur Blödsinn war - Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

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#4
 Von 
maxibit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn jetzt eine Geldstraffe kommt wie hoch wird die ungefair sein?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Maxibit, sorry, ich glaube Du stehst auf dem Schlauch!
Nochmal, der Vorwurf, der Dir gemacht wird, ist - wenn er sich bestätigt - nicht mehr lediglich mit einer Geldstrafe belegt (=kleinere Strafe), sondern mit Freiheitsstrafe (=größere Strafe). Das heißt, wenn der Vorwurf sich vor Gericht bestätigt bzw. Du ihn nicht widerlegen kannst dann wirst Du evtl. mit mindestens 6 Monaten Freiheitsentzug bestraft. Also, schnell professionelle Hilfe (Anwalt) holen.
Gruss
Thomas

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#6
 Von 
maxibit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also für einen Anwalt ist es zuspäht und ich bin voll pleite

Aber 6 Monate Freiheitsentzug, meinst du damit 6Monate auf bewerung?oder soll ich ins Gefängniss(ich gehe noch zur Schule)
weil ich ja zum ersten mal sowas gemacht habe

Ich muss morgen um 09:30 bei der Polizei seinen Meine Freunde waren da schon.
bitte antworten

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#7
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

hallo
diebstahl mit waffen liegt auch schon vor, wenn man beim diebstahl nur ein messer in der hose hat, ohne es zu benutzen...
und auch eine gasknarre ist eine waffe im sinne des gesetzes.

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#8
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Sofern keine Vorbelastungen vorliegen und da hier Jugendstrafrecht zu Anwendung kommt wird er im Ergebnis wohl nicht so schlimm werden. Bei Ersttätern sind die Gerichte in Berlin jedenfalls noch milde. Jugendarrest ist wohl nicht zu befürchten.
Wenn die Freunde schon ausgesagt haben und bei der Wahrheit geblieben sind, wird die eigene Aussage die Sache auch nicht verschlimmern. Insbesondere beim Jugendrichter wird ein Geständnis ohnehin gern gesehen.
Grundsätzlich besteht keine Pflicht bei der Polizei auszusagen. Eine Gerichtsverhandlung wird es aber in jedem Fall geben.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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#9
 Von 
maxibit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

[Zitat]Calsow
Grundsätzlich besteht keine Pflicht bei der Polizei auszusagen. Eine Gerichtsverhandlung wird es aber in jedem Fall geben
[/Zitat]

Also einen von meinen Freunden sagte der Polizist das wenn wir die Wahrheit sagen wird es warscheinlich nicht zu einer Gerichtsverhandung kommen.

Meine Frage jetzt stimmt das?

Ich wohne in Hamburg

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#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ob du in HH wohnst oder in Berlin spielt hier bezüglich der Eröffnung eines Gerichtsverfahrens keine Rolle. Ein Gerichtsverfahren wird es, wie von Herrn RA Calsow bereits gesagt, geben. Die Staatsanwaltschaft unterliegt der Pflicht jedem Verbrechen nachzugehen. Darunter fällt auch die Anklage, wenn es im öffentlichen Interesse ist. Und das ist ja wohl zu bejahen, dass die Öffentlichkeit ein Interesse hat, dass Autos nicht zerstört werden, und das Eigentum gestohlen wird. Da kann auch ein Polizist nichts dran ändern.

Allerdings habe ich ein wenig Zweifel, ob du "Maxibit" das überhaupt alles Ernst meinst, wenn ich so deine Beträge zu deiner Problematik lese.

Grüße

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"---Meine Einträge dienen lediglich als Beitrag zu diesem Forum---"

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