WG - muss ich alles zahlen?

24. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
ET2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
WG - muss ich alles zahlen?

Hallo... folgendes:
Ich bin Oktober 2017 ausgezogen aus meiner Wohnung in der ich seit Dezember 2012 gewohnt habe. Diese Wohnung war eine 3 Raum Wohnung und wurde als WG genutzt. Jeder 1 Zimmer, ein Gemeinschaftsraum. 2015 war dann ein Wechsel. Ich bin geblieben und habe eine neue Mitbewohnerin bekommen.
Nun haben wir beide Oktober 2017 gekündigt.

Wir sollten nun die Wohnung wieder herrichten. Ich habe neu tapeziert (da rote Wände) und alles leer geräumt. Übergabe hat nicht statt gefunden da Mieterin und ich im Urlaub waren. Schlüssel wurde daher per Briefkasten zurück gegeben. Die Vermieterin schrieb mir dann eine E-Mail: Ich soll nochmal neu tapetzieren. Da es nicht ordentlich war - leider habe ich es zeitlich nicht geschafft
Nun habe ich vor 4 Wochen eine Rechnung bekommen.. 1150€ soll ich zahlen für die Renovierung. 300€ Kaution werden einbehalten bleiben 850€.

Was ich merkwürdig finde, ich soll für die gesamte Wohnung aufkommen. Mein Zimmer selber beträgt 400€. Nun soll ich aber auch für Küche, Flur, Gemeinschaftsraum komplett die Kosten übernehmen. Ist das rechtens? Wie soll ich mich verhalten? Habe auf den ersten Brief nicht reagiert, auf den 2. Brief (Mahnung) bisher auch nicht.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39728x hilfreich)

Was genau steht denn zum Thema Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in Deinem Mietvertrag?

Warst Du Mitmieter oder Untermieter?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ET2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mitmieter, das die Wohnung wieder renoviert verlassen werden muss.,

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von ET2010):
Die Vermieterin schrieb mir dann eine E-Mail: Ich soll nochmal neu tapetzieren. Da es nicht ordentlich war - leider habe ich es zeitlich nicht geschafft
War es denn objektiv nicht fachmännisch korrekt?

Ansonsten auch von mir die Frage, was denn wortwörtlich im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen stand. Erst dann kann man feststellen, in welchem Zustand die Wohnung eigentlich zu übergeben gewesen wäre und wie hoch ein Schadensersatz sinnvoller ausfallen wird.

Zitat (von ET2010):
Mein Zimmer selber beträgt 400€. Nun soll ich aber auch für Küche, Flur, Gemeinschaftsraum komplett die Kosten übernehmen. Ist das rechtens?
Was hattest du gemietet? Nur ein Zimmer oder ward ihr zusammen Hauptmieter der kompletten wohnung?

Nachtrag: Bitte wortwörtlich (!) die Klauseln aus dem Mietvertrag. Ansonsten ist keine sinnvolle EInschätzung möglich.

-- Editiert von cauchy am 24.04.2017 13:07

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6417 Beiträge, 2315x hilfreich)

Die Vertragssituation ist völlig unklar.

Gab es beim Einzug einen eigenen neuen Vertrag oder wurde der Vertrag eines Vorgängers übernommen ?
War es ein Untermietvertrag (mit einem anderen (Haupt)mieter oder ein Vertrag mit dem Eigentümer ?
Wie war der Zustand bei Beginn dieses Vertrages ?

Und die Frage von cauchy beantworten, vollständiger Text.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
ET2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir waren beide Hauptmieter.
Den Vertrag habe ich leider nicht mehr.

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von ET2010):
Wie soll ich mich verhalten?

Zitat (von ET2010):
Den Vertrag habe ich leider nicht mehr.


Irgendwen finden, der ein Vertragsexemplar hat, wäre eine Möglichkeit.
Es aussitzen und vor Gericht das klären lassen eine andere. Wer was will (hier Schadensersatz), muss das begründen. Dann kann man im Verfahren anhand der Unterlagen noch Einwendungen (Abzug neu für alt; unwirksame Klauseln) dagegen halten oder auf die Nase fallen.

Einen gerichtlichen Mahnbescheid sollte man übrigens nicht ignorieren oder verlegen. Vorher wird wahrscheinlich noch Post vom Anwalt kommen.

-- Editiert von Retels am 24.04.2017 13:37

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von ET2010):
Wir waren beide Hauptmieter.
Das bedeutet, dass ihr beide gesamtschuldnerisch haftet. D.h. der Vermieter kann sich seine komplette Forderung von einem von euch holen. Wenn du Pech hast von dir. Dann müsstest du schauen, ob du vom ehemaligen Mitmieter einen Anteil zurückbekommst. Damit hat aber der Vermieter nichts mehr zu tun.

Zitat (von ET2010):
Den Vertrag habe ich leider nicht mehr.
Dann ist keine Einschätzung möglich, ob du überhaupt renovieren musstest. Habt ihr denn wenigstens fachmännisch korrekt renoviert? Solange müsste die Erinnerung ja noch reichen.

PS: Irgendwie kann ich nicht glauben, dass die Kaution für die komplette Wohnung nur 300 Euro betragen hat. Gab es noch weitere Schäden, Mietrückstände oder sowas?

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#8
 Von 
ET2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Insgesamt 600€ Kaution. Mein Teil waren 300€.
Fachmännisch korrekt sicher nicht, da ich es selber mit besten Willen gemacht habe. Hätte ich das gewusst hätte ich es gleich sein gelassen - das waren ja auch Kosten.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von ET2010):
Insgesamt 600€ Kaution. Mein Teil waren 300€.
Wurde der Rechnungsbetrag auch durch 2 geteilt oder wo sind die restlichen 300 Euro Kaution hin? Wurden die schon ausgezahlt?

Hintergrund: Wie oben geschrieben, kann der Vermieter sich die kompletten Kosten von einem wiederholen. Der kann dann aber auch mit der kompletten Kaution aufrechnen. Zumindest wenn sie noch da ist und der Vermieter nicht schon an eine der Parteien einen Teil ausgezahlt hat.

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