WG Wegfall von Gemeinschaftsraum

23. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
ichbinganzneuhier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Wegfall von Gemeinschaftsraum

Seit 2 Jahren wohne ich in einer WG.

Diese befindet sich in einem Reihenhaus mit Garten.
Bestandteil des Mietvertrages ist mein Zimmer mit 12 qm und die gemeinschaftliche Nutzung von einem Gemeinschaftsraum (Wohnzimmer mit ca. 30 qm), Küche, Garten, Bad, Flur und Keller.

Zu Beginn waren es 4 Leute mit jeweils gleich lautenden Mietverträgen für ihre jeweiligen Zimmer und og Nutzung der gemeinschaftlichen Räume.

Seit einigen Monaten wurde auf einmal das Wohnzimmer an eine weitere Person zur alleinigen Nutzung vermietet. Nicht nur, dass dieses Zimmer wegfällt, der Zugang zum Garten ist nun nicht mehr auf direktem Wege durch das Wohnzimmer möglich, sondern nur noch über einen weiten Umweg um die Häuserzeile herum.
Wir verstehen uns alle gut, doch interessiert mich die rechtliche Situation. Und als Student hat man ja auch nix zu verschenken.

Berechtigt dieser Umstand zu einer Mietminderung (es gibt eine Unterteilung in Kaltmiete und Nebenkosten)? Falls ja, in welcher Höhe und ab wann? Es sind ja vertraglich vorgegebene Nutzungsmöglichkeiten weggefallen.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank!

-- Editier von Berliner WG am 23.09.2017 21:45

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von ichbinganzneuhier):
Seit 2 Jahren wohne ich in einer WG.

Welche Stellung hat man? Hauptmieter / Nebenmieter, Untermieter, Mitmieter?



Zitat (von ichbinganzneuhier):
Seit einigen Monaten wurde auf einmal das Wohnzimmer an eine weitere Person zur alleinigen Nutzung vermietet.

Von wem?



Zitat (von ichbinganzneuhier):
Bestandteil des Mietvertrages ist mein Zimmer mit 12 qm und die gemeinschaftliche Nutzung von einem Gemeinschaftsraum (Wohnzimmer mit ca. 30 qm), Küche, Garten, Bad, Flur und Keller.

Genauer Wortlaut dieser Klausel?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche Stellung hat man? Hauptmieter / Nebenmieter, Untermieter, Mitmieter?


Zitat (von ichbinganzneuhier):
Zu Beginn waren es 4 Leute mit jeweils gleich lautenden Mietverträgen für ihre jeweiligen Zimmer und og Nutzung der gemeinschaftlichen Räume.


Na ich würd mal sagen, dass es eine tatsächliche WG ist, und jeder seinen eigenen MV über sein Zimmer + Gemeinschaftsräume hat.

1x Hilfreiche Antwort

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