Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe folgendes Problem: Ich wohne als Untermieter bei einer Dame. Wir haben ein WG-ähnliches Verhältnis und Sie ist auch gleichzeitig meien Vermieterin und Wohnungseigentümerin. Wir unterhalten uns auch ab und an und ich habe ihr auch erzählt, dass ich momentan in einer medizinischen Behandlung bin, weil es mir momentan nicht sehr gut geht und ihr auch gesagt warum ich dort bin. Ebenso das ich Hilfe vom Sozialamt und von der AWO bekomme.
Dies habe ich ihr ausdrücklich im Vertrauen gesagt. Nun sind wir verstritten.
Ich bin jetzt von Nachbarn angetroffen und gefragt worden ob bei mir alles okay sei. Außerdem habe ich vorhin auch mitbekommen, dass sie einer Nachbarin per Telefon auch alles erzählt. Ebenso meint Sie sich in mein Leben ganze Zeit einzumischen.
Meine Frage wäre, ob Sie dies überhaupt weitersagen darf. Fällt das nicht auch unter Datenschutz? Gibt es da eventuell eine Gesetzesgrundlage die ich ihr vorlegen kann, nur so als "Ermahnung"?
Ich danke vielmals im Voraus.
Liebe Grüße aus dem Schwabenland!
Paddy
WG-Mitbewohnerin erzählt alles weiter...
6. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2017 | 17:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Mitbewohnerin erzählt alles weiter...
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
Fällt das nicht auch unter Datenschutz? Nö. Die Dame ist ja weder Ihr Arzt noch Ihr Anwalt oder Ihr Seelsorger.
#2
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 20:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatFällt das nicht auch unter Datenschutz? :
Nein, "tratschen" unterliegt nicht den Datenschutzgesetzen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Datenschutzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Oktober 2017 | 00:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay. Vielen Dank für die Antworten. Dann werd ich das einfach so ansprechen. Trotzdem Danke für die Hilfe!
Und jetzt?
Schon
268.148
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten