WG-Gründung

30. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Nerven
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)
WG-Gründung

Hallo ich bin auf eine Fragestellung gestossen:

Wenn ein Student eine WG gründet wie verhält sich das mit dem Bafög??

Grundsätzlich ist die Konstellation so, das der Student alleiniger Mieter einer Wohung/Haus ist. Um die Kosten zu finanzieren vermietet er einzelne Zimmer unter und möchte somit als WG wohnen. Größe der WG ist für die Fälle egal, würde aber jetzt zum einfachen rechnen immer 2 Personen sagen.

Untervermietung ist erlaubt und auch Verträge werden abgeschlossen wies soll so die Fallannahme. Student nicht als alleiniger Hauptmieter sollte unbeachtet bleiben, weil ja dort aufgrund der gemeinsamen Mietvertrages es ja vorgaben zur Miete etc. gibt.

Mich würde es nun Interessieren grade im Zusammenhang von Einkommen und dem Mietanteil bei der Höhe des Bafögs. Weils einfach ist - Student erhält vollen Bafögsatz samt KV-Pauschale.

Den Untervermietet werden kann ja an jeden (Hartz 4, Schüler, andere Studenten, Azubis etc.), die halt gerne günstig Wohnen möchten. Somit stellte sich die Frage: Warum nicht alleine eine Wohnung suchen, die man gerne für sich hätte und während es knapp ist untervermieten? UND Wenn man z. B. an einen ALG- Empfänger vermietet, warum nicht mehr als 50 % der Miete verlangen?

1. Fall:

Student ist Hauptmieter und vermietet die anderen Zimmer in der Wohung unter.

Er teilt die Wohnkosten genau gleich auf.


2. Fall:

Student ist Hauptmieter und vermietet die anderen Zimmer in der Wohung unter.

Er teilt die Wohnkosten abhängig von der Zimmergröße auf. Er hat somit einen geringeren Mietanteil.

3. Fall:

Student ist Hauptmieter und vermietet die anderen Zimmer in der Wohung unter.

Er verlangt soviel Mietanteil das er keine Mietkosten mehr hat.


Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen.

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6 Antworten
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#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Erst mal ganz pauschal: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig. Sie stellen Einkommen dar, welches natürlich den BAFÖG-Anspruch verringert.

Im Fall 1 wird kein Einkommen generiert, da ja den Einnahmen die entsprechenden Ausgaben gegenüberstehen. Im Fall 2 wäre schon etwas mehr Argumentation nötig, aber auch da könnte man (vermutlich) begründen, dass eben der Student etwas billiger wohnt, aber keine Einnahmen hat.
Im Fall 3 oder generell für den Fall, dass die Mieteinnahmen nicht nach Köpfen oder nach Wohnraumverteilung aufgeteilt sind, werden die überschüssigen Einnahmen mit Sicherheit als Einkommen gewertet und das BAFÖG entsprechend reduziert.

Wenn der Student sehr billig wohnt, hat das zunächst keine Auswirkungen auf das BAFÖG, da ist meines Wissens ein fester Satz für Wohnbedürfnisse vorgesehen: wenn man den überschreitet, bekommt man ja auch nicht mehr.

Die Gründe, warum so etwas nicht häufiger gemacht sind, dürften ganz andere sein:
zunächst mal wäre es wohl schwierig, eine solche Wohnung überhaupt anmieten zu dürfen, mit Erlaubnis beliebiger Untervermietung. welcher Vermieter will das schon in gesuchten Gegenden, und wenn die Gegend nicht gesucht ist: wie will man Untermieter finden?
Dann aber das Konstrukt selbst: Erstens ist so etwas keine echte WG, da ein Autoritätsgefälle zwischen den Bewohnern gegeben ist, zweitens und vor allem hat der gründende Student ein enormes wirtschaftliches Risiko: Man findet vielleicht nicht immer nahtlos einen Mieter, dann ist für die Lücke der Mietanteil des Untermieters selbstverständlich vom Studenten zu übernehmen. Noch schlimmer: man hat einen Untermieter, der nicht zahlt: diesem Untermieter stehen sämtliche Schutzmechanismen des Mietrechts zur Verfügung, um monatelang weiterhin dort zu wohnen, bis er endlich ausgezogen ist - selbstverständlich hat der Student auch hier weiterhin den Mietanteil des Untermieters an den Hauptvermieter zu zahlen. Wenn dieser säumige Untermieter endlich weg ist, kann der Student natürlich versuchen, von dem sein Geld zurück zu bekommen. Da er aber keine Bonitätskriterien vorausgesetzt hat, sondern " jeden (Hartz 4, Schüler, andere Studenten, Azubis etc.)" nimmt, ist das eher gering erfolgsbehaftet.

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#2
 Von 
Nerven
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muss man auf Einnahmen einer Untervermietung Steuern zahlen?

Wer mit seiner Untervermietung Mieteinnahmen (Mietzins und Nebenkostenvorauszahlungen) erzielt, muss diese im Rahmen seiner Steuererklärung als Einnahmen in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) angeben. Diese Pflicht ergibt sich aus § 21 Abs. 1 EStG .

Die Pflicht zur Angabe bedeutet aber noch nicht, dass eine Steuerschuld entsteht und der Untervermieter damit Steuern zahlen muss. Vielmehr hat er nur einen Gewinn zu versteuern. Stehen den Mieteinnahmen nämlich höhere Kosten aus der Untervermietung gegenüber, macht der Untervermieter einen Verlust. Dieser Verlust führt zu einer Steuerersparnis. Denn der Verlust wird auf das sonstige Einkommen des Steuerpflichtigen angerechnet und verringert somit das steuerpflichtige Einkommen. <hr size=1 noshade>


Zu dem Teil mit dem Einkommen: Das gilt ja für alle Fälle oder nicht? Wenn der Student ja nichts hat und nur Miete in Höhe der echten Miete der Wohung verlangt, dann bleibt er bei 0. Sprich er hat kein Einkommen das versteuert werden könnte.

Denke aber im dritten Fall würde beim Bafög der Mietanteil doch wegfallen oder? Weil man keine Miete in dem Sinne zahlt.

Ausserdem: Muss ein Student eine Steuererklärung machen wenn er kein Einkommen hat?


Ich komme auf diese Art der WG weil unsere Stadt nun seit kurzem eine Hochschulstadt geworden ist. Die WGs schiessen ausm Boden wie Gras auf der Wiese. Und das in gott weiss was für Arten und Formen. Ebenso die Gesuche zur WG-Gründung. Eine Freundin ist zurzeit Arbeitslos und hatte überlegt eine WG zu gründen, weil der Wohungsmarkt grade in Sachen klein und billig total übereizt ist. Zudem kommt das Sie aufgrund der Arbeitslosigkeit selbst kaum eine Chance hat eine Wohung zu finden. Wie Vermieter halt so sind...

Sie fragte mich dann ob ich nich ne geeignete Wohung anmiete und sie als Untermieterin nehme, da ich als Studentin zurzeit nur aufgrund des Status von den Vermietern bevorzugt genommen werde. ( Aktuell werden viele Wohungen vorzugsweise nur an Studenten vermietet)

Von dem üblichen WG haben viele bei Studiumsbeginn mich gewarnt, weil alle im Vertrag stehen und man trotzdem für Ausfälle aufkommen muss (Gesamtschuldnerprinzip). Nachteil wäre wenn alle im Vertrag stehen müssen alle kündigen. "Richtig" WG wäre wenn jeder vom Eigentümer ein Zimmer anmietet. So die Erklärung.

Mir gings persönlich darum ob allgemein solche konstellationen möglich sind. Mit den evtl. Folgen. für den Hauptmieter.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Muss ein Student eine Steuererklärung machen wenn er kein Einkommen hat? Nö. Aber in Variante 3 hat er ja Einkommen.
Übrigens ist es ziemlich riskant, befristete Mietverträge zu machen - Sie dachten ja offenbar an "phasenweises Untervermieten". Eine Befristung ist aber nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, und wenn das Untermieter checkt, wird er auch schnell mal zum Dauermieter. By the way lassen die Jobcenter gar keine Fristverträge zu, d. h., die Wohnkosten werden nicht übernommen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Nerven
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)



quote:
Muss ein Student eine Steuererklärung machen wenn er kein Einkommen hat? Nö. Aber in Variante 3 hat er ja Einkommen.
Übrigens ist es ziemlich riskant, befristete Mietverträge zu machen - Sie dachten ja offenbar an "phasenweises Untervermieten". Eine Befristung ist aber nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, und wenn das Untermieter checkt, wird er auch schnell mal zum Dauermieter. By the way lassen die Jobcenter gar keine Fristverträge zu, d. h., die Wohnkosten werden nicht übernommen.


Ich versteh nich ganz wo bei Fall 3 Einkommen sein soll. Wenn der Student untervermietet und sagen wir mal mit Hauptmieter 3 Leute drin wohnen (denke 2 wäre utopisch) und die Wohung kostet 500 mit allem und er vermietet je Untermieter a 250, dann sind doch nur seine Mietkosten gedeckt. Er ist ja Hauptmieter. Er kann aber so quasi Mietfrei wohnen.

Wieso befristete Mietverträge? Also Soweit hab ich ehrlich gesagt nicht gedacht, in dem sinne vertragliche Ausgestaltung. Würde das den einen Unterschied für den Studenten machen?


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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Er kann aber so quasi Mietfrei wohnen. Und dachten Sie, das wäre kein steuerpflichtiges Einkommen? Da denken Sie falsch.
Würde das den einen Unterschied für den Studenten machen? Ein unbefristeter Mietvertrag ist schwer zu kündigen. Nicht alle WGen laufen nämlich so ganz toll...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
Nerven
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)

Wie verhält es sich den jetzt nun mit dem Bafög. Den darum gehts ja eigentlich.

In Fall 1 und 2 ist ja kein Einkommen. Ergo Bafög bleibt unberührt?

Fall 3:

Ich verstehe nicht, warum man hier Einkommen hat und im Fall 2 nicht. könnt ihr mir das irgendwie erklären? In allen Fällen wird ja das Geld ja nur Miete abdecken, nur der Selbstkostenanteil vom Hauptmieter ändert sich ja.

Es soll nicht mehr von den Untermietern verlangt werden als die Wohnung wirklich kostet.

Ich persönlich denke halt, dass im Fall 3 man den Meitzuschuss vom Bafög nicht bekommt, weil man ja keine Miete mehr zahlen muss. Wenn man die Untervermietung ja nicht angibt bzw. das die Mietkosten gedeckt sind, wäre es in meinen Augen Betrug.

Fall 1 und 2 käme denke ich, käme es auf die tatsächichen offen Mietanteil an, wie hoch die Mietpauschale ausfällt. Ist ja auch so schon gewesen.

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