WG Auszug - zwei Hauptmieter

17. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
kirschbaum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Auszug - zwei Hauptmieter

Person A und B stehen als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag. Person A will nun zum 31.7. ausziehen (Ende Juli zieht auch Untermieter C aus), da sie mit B nicht klar kommt. B will aber bleiben.

Stellen eines Nachmieters gestaltet sich auf Grund der Wünsche von B und des Vermieters (der prinzipiell, leider nur mündlich, zugestimmt hat den Vertrag umzuändern, sollte ein Nachmieter gefunden werden) schwierig.

Gibt es irgendeine Möglichkeit aus diesem Mietvertrag zu kommen bzw. eine Kündigung von B zu erwirken?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wird dann relativ teuer für B und B sollte ein Interesse daran haben, die zu verhindern.

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"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#3
 Von 
kirschbaum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Gegen solch eine Klage kann B nichts machen? Dann würde B hoffentlich die Kündigung ohne Widerrede unterschreiben, ohne dass es überhaupt dazu kommen muss.

Angenommen es würde wider Erwartens ein Nachmieter gefunden, dem B und der Vermieter zustimmen. Worauf muss man achten? Reicht einfach eine schriftliche Entlassung aus dem Mietvertrag vom Vermieter?

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#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Du solltest vor allem auch ein Übergabeprotokoll zusammen mit dem Vermieter anfertigen. Das gibt beiden Seiten Sicherheit, wer ggf. für was einzustehen hat. Bei Unstimmigkeiten musst du das Protokoll nicht unterschreiben, auch musst du dich im Protokoll zu nichts verpflichten (z.B. 'Wände und Decken werden von Mieter noch mal gestrichen'). Möchte der Vermieter kann Übergabeprotokoll anfertigen, nimm dir einen unabhängigen Zeugen und eine Kamera.

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#5
 Von 
kirschbaum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Übergabeprotokoll hatte ich vor anzufertigen.

Mir geht es darum, dass ich, sollte ein Nachmieter gefunden werden, wirklich aus dem Vertrag draußen bin. Und nicht in zwei Jahren dann kommt, ich müsse noch Miete bezahlen. Reicht hier eine schriftliche "Entlassung" aus dem Mietvertrag vom Vermieter? Oder muss ich noch aufpassen, dass wirklich ein neuer Vertrag mit B und Nachmieter zu Stande kommt, um für nichts mehr verantwortlich zu sein?

Ich will eigentlich nur eines. So schnell wie möglich raus und meine Ruhe. Wie ist egal. Wobei ich eine friedliche Lösung bevorzuge.

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#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Du solltest vom Vermieter schriftlich haben, dass dieser dich aus dem Vertrag entlässt. Was er dann wie mit B macht (neuer Vertrag, ...) kann dir egal sein.

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#7
 Von 
kirschbaum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat jemand Erfahrung mit dieser Klage auf Kündigungszustimmung? Ist dies nur unter bestimmten Umständen möglich oder reicht ein äußerst schlechtes Verhältnis aus?

Nicht, dass ich vor hätte unbedingt zu klagen, sofern es eine andere Möglichkeit gibt. Jedoch sollte ich B um eine Unterschrift unter der Kündigung bitten mit der Aussicht auf Klage bei Verweigerung, wüsste ich gerne vorher, ob sowas überhaupt so einfach durchkommt. Denn B wird sich wohl auch erstmal erkundigen und bei Aussichtslosigkeit eben unterschreiben.

Danke für die bisherigen Antworten. Ich dachte schon, ich müsste hier die nächsten Jahre versauern ;) Aber das wird nun hoffentlich nicht der Fall sein.

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