WG Auszug eines Hauptmieters

14. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Auszug eines Hauptmieters

Hallo zusammen,

nachdem ich schon ein wenig Recherche betrieben habe und widersprüchliches entdeckt habe, möchte ich mich noch mal schlau machen, wie denn nun die Rechtslage ist.

Folgende Situation:

Wir, bewohnen einer 3er-WG (alle Hauptmieter), 1 WG-Mitglied möchte in 2 Monaten ausziehen. Nun wollen die anderen Mitglieder der WG gerne weiter in der Wohnung wohnen bleiben. Ist es so, dass wenn wir dem Vermieter einen neuen Hauptmieter als Nachmieter präsentieren (Bonität des neuen Mieters ist nachweislich gewährleistet), dieser vom Vermieter akzeptiert werden muss?

In unserem Mietvertrag ist keine Äußerung zu einem Austauschrecht der Mieter getroffen worden, daher interessiert mich, was da gängige Rechtssprechung ist.

Habe hier im Forum folgendes Passus gelesen:


"D.h. dann können die verbleibenden Mieter vom Vermieter die Aufnahme eines neuen 'Mietgliede' verlangen (LG Karlsruhe WM 92, 45; LG München I WM 82,189, ...BVerfG WM 93,104; WM 92, 46)"


Wird dann ein neuer Vertrag mit evtl neuen Vertragsinhalten (Miete usw.) geschlossen, oder wird nur der Name des alten Hauptmieters durchgestrichen und der des neuen eingefügt?

Bin sehr dankbar für jede Antwort

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Gängige Rechtsprechung hast Du schon genannt.

Dass Du hierzu widersprüchliches findest, liegt daran, dass die Rechtsprechung nur dann gilt, wenn dem Vermieter bekannt ist, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt.

Wenn es sich z.B. um ein unverheiratetes Paar handelt, dann gilt diese Rechtsprechung nicht.

Es muss kein neuer Vertrag geschlossen werden. Der Austausch des eines Hauptmieters mit Hilfe einer Zusatzvereinbarung reicht aus.

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#2
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Prima, also dem Vermieter ist dies bekannt, da wir ja nun mal 3 Hauptmieter sind. Es ist also so dass wir einen rechtlichen Anspruch haben den Hauptmieter einfach durch einen Nachmieter zu ersetzen?!!

Und das ohne das vertragliche Bedingungen geändert werden können/müssen -das ist ja schlichtweg eine WG-freundliche Rechtssprechung, klasse...

Gruß & Dank

-- Editiert von Symbiose am 14.05.2007 10:45:01

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Es ist also so dass wir einen rechtlichen Anspruch haben den Hauptmieter einfach durch einen Nachmieter zu ersetzen?!!

Entweder hast Du da etwas mißverstanden oder ich .

Auch wenn ich an eine WG vermiete, müssen mir alle Mitglieder 'gefallen'.



-- Editiert von Mortinghale am 14.05.2007 10:53:02

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#4
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, mag sein dass ich da etwas missverstanden habe, gibt es da denn neben der Bonität eines evtl. Nachmieters noch andere Faktoren?

Wir sprechen übrigens von einem ganz normalen Menschen, also kein Messi, kein Mietnomade oder ähnliches. Was versteht man denn im Allgemeinen unter "gefallen"?.


Gruß und Dank

-- Editiert von Symbiose am 14.05.2007 10:59:23

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

kein Messi, kein Mietnomade

Genau das sieht man den Leuten ja leider nicht an.

'Gefallen' ist eben etwas sehr Subjektives (es gibt Leute, denen hat sogar der Zweite Weltkrieg gefallen).

Dafür gibt es keine allgemein gültigen Kriterien.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der neue Ersatzmieter muss für den Vermieter zumutbar sein, wie es z.B. in folgendem Urteil heißt: (LG Heidelberg 5 S 143/99 WM 2001, 358 ).

Zwischen 'zumutbar' und 'gefallen' gibt es aber einen deutlichen Unterschied.

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich wollte auch nur

wenn wir dem Vermieter einen neuen Hauptmieter als Nachmieter präsentieren ... dieser vom Vermieter akzeptiert werden muss?

Es ist also so dass wir einen rechtlichen Anspruch haben den Hauptmieter einfach durch einen Nachmieter zu ersetzen


etwas relativieren.

;)

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#8
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja, all das ist der neue Mieter ja auch, mit kurzen Worten, ein anständiger Mensch! Kann ich mich denn auf den o.g. § berufen wenn unser Vermieter sagt er wünscht das nicht?

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Welchen § ?

Extrem wichtig wird vor allem die 'Wortwahl' sein.

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#11
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zurück,

ok, da war ich wohl ein wenig unachtsam, ich meinte natürlich die o.g. Aktenzeichen. Ich werde natürlich entsprechend sensibel an die Sache rangehen, schließlich ist Mietsache ja auch Vertrauenssache, es ist halt nur gut wenn man den rechtlichen Rahmen kennt, falls die Situation irgendwie eskaliert und der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, nicht mit sich reden lassen will.

Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen; erst mal sehen was er grundsätzlich von dem Vorschlag hält. Ich danke Euch vielmals für das tatkräftige Posten!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Philosoph,

machst Deinem Namen ja alle Ehre :)

Ich kenne den evtl. Nachmieter persönlich schon sehr lange, kann daher recht gut beurteilen ob er ein anständiger Mensch ist, oder eben nicht! Aber wenn Du magst trete ich in einem Jahr nochmal mit Dir in Kontakt um mich mit Dir über ihn zu unterhalten.


Gruß Symbiose

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Symbiose,

Hallo Philosoph,

machst Deinem Namen ja alle Ehre


Warte es nur ab, wenn er so weiter macht, wird er noch unsterblich (und dafür braucht er sicherlich kein ganzes Jahr mehr).

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

wir haben ein Schreiben verfasst in dem wir unserem Vermieter die Sachlage erklärt haben dass 1 Mitglied unserer Wohngemeinschaft beruflich bedingt ausziehen muss und beeits einen potenziellen Nachmieter gefunden hat. Diesen wollten wir den Vermietern nun vorstellen, samt Bürgschaft, Nachweis der Erwerbstätigkeit usw.

Wir haben gebeten dass dieser in den Hauptmietvertrag anstelle des jetztigen Hauptmieters in Erscheinung tritt.

Heute kam ein Schreiben welches ich hier auszugsweise mal nieder schreibe.

"Ihrem Antrag können wir leider nicht statt geben"

"Sie können nur gemeinsam den Mietvertrag kündigen - oder fortsetzen"

"Die Begründung liegt in der wechselnden Mieterschaft einer WG und dieses werden wir nach der erfolgreichen Sanierung des Hauses nich t mehr dulden"

"gleichzeitig verweisen wir auf das Verbot der Untervermietung"

***********
Das kann doch nicht wirklich rechtens sein, oder? Wir sind ratlos und für jede Hilfe dankbar!

0x Hilfreiche Antwort

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