WEG-Verwaltergebühren

26. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Panikbraut
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG-Verwaltergebühren

Folgende Konstellation: 5 Eigentümer, lt. Vertrag vereinbarte Verwaltergebühr pro Monat pro Einheit 20,00 EUR, berechnet werden seit Jahren 10,00 EUR.

Plötzlich Mitteilung vom Verwalter, dass er mir als einzelnem Eigentümer ab dem soundsovielten wieder 20,00 EUR berechnet. Hintergrund sind unregelmäßige, aber letztlich immer korrekte Hausgeldvorauszahlungen. Mahnungen zahle ich bereits immer extra.

Ist das rechtens? Wie argumentiere ich?

Lieben Dank für Eure Hilfe.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Derartige Dinge liegen nicht im Ermessen des Verwalters.

Der verwalter kann nur eine Gesamtrechnung an die Eigentümergemeinschaft stellen. Genauso wie die übrigen Kosten werden die Verwaltungskosten dann auf die einzelnen Eigentümer umgelegt. Dafür gibt es festgelegt Verteilungsschlüssel.

Verwaltergebühren werden typischerweise nach Anzahl der Wohneinheiten umgelegt.

Grundsätzlich könnte dann die Eigentümergemeinschaft auf einer Eigentümerversammlung die Änderung des Verteilerschlüssels beschließen.

Den Schlüssel so zu ändern, dass ein Eigentümer unangemessen beachteiligt wird, dürfte unzulässig sein. Ein entsprechender Beschluss wäre deaher anfechtbar.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und ein tatsächliches so handeln rechtswidrig.

Aber war das vielleicht mal DM 20,- und wurde dann auf € 10,- umgestellt?

Der TOP müßte heißen "Erhöhung der Verwaltervergütung".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Die Umlage der Verwaltergebühren unterliegt dem vereinbarten ( Teilungserklärung ), oder dem beschlossenen Verteilungsschlüssel. Ist nichts vereinbart oder beschlossen wird nach Miteigentumsanteilen umgelegt.
Es ist egal was im Verwaltervertrag steht !!

"Gibt ein Verwalter ein Angebot für die Übernahme einer Hausverwaltung ab, so ist trotzdem im Wirtschaftsplan und in der Jahresabrechnung der gesetzliche Schlüssel bzw.der vereinbarte Schlüssel anzuwenden(also Miteigentumsanteile und nicht Wohneinheiten).
So entschieden durch das BayObLG am 23.12.03, Az: 2 Z BR 189/03 .
Viele Verwalter geben Angebote ab, die sich auf eine Gebühr pro Wohnung und Monat beziehen. Mit dem Verwaltervertrag kann eine gesetzliche Regelung aber nicht geändert werden"

Wenn im Vertrag 20,-€ stehen mußt Du sie auch bezahlen, in der Abrechnung müssen aber die Verwaltergebühren aller Eigentümer wie oben umgelegt werden.

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen