WEG-Eigentümerversammlung

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)
WEG-Eigentümerversammlung

WEG-Eigentümerversammlung ist nur beschlussfähig wenn die Hälfte der Anteile vertreten ist.
Bei bestimmten Beschlusse sind ein oder mehre Eigentümer nicht stimmberechtigt, kann dies Rückwirkung auf die Beschlussfähigkeit haben.

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Gruß Investmentclub

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
... Bei bestimmten Beschlusse sind ein oder mehre Eigentümer nicht stimmberechtigt, kann dies Rückwirkung auf die Beschlussfähigkeit haben.


Selbstverständlich... nach 25 III WEG müssen "die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile" vertreten.
Es können also nur die Anteile von stimmberechtigten Miteigentümern gezählt werden.

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#2
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Leider ist die Antwort für mich nicht eindeutig. Hier noch mal ein Beispiel:
Es sind 550 Anteile von 1000 vertreten. Der Beiratsvorsitzende vertritt 70 Anteile.
Bei der Beschlussfassung: „Dem Beirat wird Entlastung erteilt" ist er nicht stimmberechtigt.
Also ist die Versammlung in diesem Punkt nicht beschlussfähig, oder doch?

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#3
 Von 
Abraka
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum sollte der Beiratsvorsitzende nicht stimmberechtigt sein?
Der Entzug des Stimmrechts bedingt trifftigere Gründe.
Bei jeder Wahl kann jeder für sich selbst stimmen!
In der Regel enthält sich der Beirat, dies ist aber seine freie Entscheidung.

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

http://www.dittmann-wohnungsverwalter.de/index.php/recht-urteile/urteile-wohnungseigentumsrecht/539-beirat-mitglied-hat-kein-stimmrecht-bei-entlastung

Keine Stimmberechtigung

Für jeden Beschluss neu Beschlussfähigkeit feststellen.

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