WEG Eigentümerversammlung- Verbrauchsdaten

5. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
mike53
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
WEG Eigentümerversammlung- Verbrauchsdaten

Hallo ,
ich bin Eigentümer einer ETW in einem 8-Familienhaus.
Bei der Eigentümerversammlung liest unser Hausverwalter immer die detaillierten Verbrauchsdaten (Heizung ,Wasser) der einzelnen Mieter vor und diskutiert deren Höhe mit den Eigentümern.
Ist diese "öffentliche " Diskussion der Verbrauchsdaten überhaupt zulässig? Verstoß gegen den Datenschutz?
Hintergrund: Stimmungsmache des Hausverwalters gegen einzelne Mieter, die nach seiner Auffassung zu wenig /zuviel verbrauchen. Mich stört die Diskussion der einzelnen Verbrauchsdaten mit Nennung der Namen einzelner Mieter!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Was hat den der Hausmeister in der Eigentümerversammlung zu suchen?

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mike53):
Ist diese "öffentliche " Diskussion der Verbrauchsdaten überhaupt zulässig?

Warum öffentlich, in der Regel sind auf einer ETV nur die betroffenen Eigentümer und die Verwaltung anwesend?
Zu wenig Verbrauch ist für die Gemeinschaft wohl kein Problem, jedoch wenn es gerade beim Warmwasser extreme Abweichungen geht, muss man auch über die Ressourcen der Heizung nachdenken. Da kann es schon innerhalb der Hausgemeinschaft dann für Verstimmung sorgen wenn eine Partei 10 mal hintereinander die Badewanne voll laufen lässt und andere dann kaltes Wasser haben. Müsste dann ein größerer Warmwasserspeicher angeschafft werden, betrifft so was dann auch auch die Gemeinschaft.
Das nur als eines von einigen möglichen Grünen, weshalb man schon darüber reden darf und sollte.

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#3
 Von 
mike53
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo ,
natürlich sind bei der Eigentümerversammlung nur die Wohnungseigentümer anwesend.
Mich stört, dass der Hausverwalter die einzelnen Verbrauchswerte der Mieter namentlich vorliest und
entsprechend kommentiert.
Nochmals meine Frage: ist diese namentliche Bekanntgabe der Verbrauchswerte überhaupt zulässig ?
(Datenschutz)

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#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Was hat den der Hausmeister in der Eigentümerversammlung zu suchen?

Mit einer neuen Brille von Fielmann o.a. wäre das sicher nicht passiert.
Wo in der Frage des TS steht etwas von einem Hausmeister.

-- Editiert von Tobias F am 05.06.2017 21:05

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119972 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von mike53):
Nochmals meine Frage: ist diese namentliche Bekanntgabe der Verbrauchswerte überhaupt zulässig ?

Ob man das nun vorgelesen bekommt oder in den Unterlagen nachliest ist egal. Von daher ist das zulässig.


Wenn man das nicht wünscht, sollte man beschließen das dieser Punkt künftig nicht mehr Inhalt der Tageordnung sein soll.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Es sind keine höchstpersönlichen Rechte verletzt. jeder Miteigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nehmen. Daher macht es auch keinen Unterschied, die verbrauchswerte zu benennen. Zwar könnte sich der Verwalter auch auf die Nennung der Wohnungsnummer und des Eigentümers beschränken, aber bei 8 Wohnungen weiß auch so jeder, welcher Mieter darin wohnt.

Und wie schon geschrieben: wenn jemand weit überdurchschnittlich viel Heizung und/oder Warmwasser verbraucht, treibt er damit auch die Grundkosten hoch, an denen alle beteiligt sind.

Kritisch wird es erst, wenn die Diskussion über die Verbräuche mit unsachlichen Kommentaren versehen werden ("Die Frau X verbraucht so wenig Wasser, die wäscht sich wohl nie. Da weiß man, warum die immer so unangenehm riecht"). Da sind dann eindeutig Persönlichkeitsrechte verletzt.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mike53
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort;
der springende Punkt sind die unsachlichen Kommentare und Mutmaßungen zu den Verbrauchsdaten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119972 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von mike53):
der springende Punkt sind die unsachlichen Kommentare und Mutmaßungen zu den Verbrauchsdaten.

Dann muss man das dem Verwelter halt abegewöhnen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
der springende Punkt sind die unsachlichen Kommentare und Mutmaßungen zu den Verbrauchsdaten.
Dann gib doch mal den einen oder anderen Kommentar als Zitat wieder und vielleicht erhältst Du hier eine Einschätzung, ob sich dies noch im zulässigen Rahmen bewegt oder unangemessene/unzulässige Kommentare sind, die möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzen.

Signatur:

lg.
R.M.

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