WEG - Balkonsanierung

1. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
svenkin
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 21x hilfreich)
WEG - Balkonsanierung

Hallo

Bei unserer WEV wurde mit Mehrheit abgestimmt das die Balkone auf Kosten der Gemeinschaft saniert werden sollen.
In unserer Teilungserklärung finde ich folgenden Paragraphen:
§6 Instandhaltung und Versicherung
2. Einrichtungen, Anlagen und Gebäudeteile, die nach der Beschaffenheit oder dem Zweck des Bauwerkes oder gem. dieser Teilungserklärung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind (z.B. Balkone, Terassen, Veranden), sind von ihm auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzten.

Mir als Laie sagt das nun jeder muß seinen Balkon wenn notwendig sebst bezahlen. Unser Balkon ist tip top. Von daher möchte ich mich nicht an den Kosten beteiligen.
Wie sind hier die Meinungen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Svenkin,
da wir deswegen Prozesse geführt haben, kann ich dir aus unserer WEG berichten: Kosten für Auflag oben sowie Schutz nach innen: zahlt Sondereigentümer.
Bodenplatte (da mit Haus verbunden gilt es als Gemeinschaftseigentum) und Schutz nach außen zahlt die Gemeinschaft.
Wir haben eine Bestandsaufnahme der Balkons gemacht, eine Summe pro Jahr festgelegt (25.000,- €) und sanieren die dann so nach und nach. Der jeweilige Sondereigentümer unterschreibt vorher, dass er die obigen Kosten übernimmt.
Da es sicherlich um eine Grundsanierung handelt, konnten die Eigentümer das mit Mehrheit beschließen. Die Frage ist, lag ein Kostenvoranschlag vor - also wußten die Eigentümer um welche Höhe es geht?
Du hast nur die Möglichkeit, gegen den Beschluss zu klagen - innerhalb 4 Wochen nach der Versammlung.
Bei Sanierungen gibt es immer welche, die sagen "bei mir nicht - da ist alles in Ordnung".
Wenn alles rechtmässig vorgegangen ist, dann wirst du um die Zahlung nicht drumherumkommen.

Auch wenn die Teilungserklärung die "Bibel" für die Eigentümer ist, gibt es mittlerweile massenhaft Urteile, die klarer definieren, was jeweils gemeint ist, dann aber natürlich nur auf deine Teilungserklärung bezogen.

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#2
 Von 
svenkin
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 21x hilfreich)

ok soweit ist ja alles in Ordnung.
Bei euch zahlt der Sondereigentümer auch das Sondereigentum. Bei uns sollen die Fliesen auch von der Gemeinschaft getragen werden. Das bedeutet ja da ich in einer Größeren Wohnung wohne muß ich also auch einen größeren Anteil am Sondereigentum (Fliesen) bezahlen für die normalerweise jeder den gleichen Beitrag leisten würde wenn jeder seine Kosten übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn der Balkon als Sondereigentum in der Teilungserklärung genannt wird, ist es richtig, dass jeder Eigentümer beim Sanieren die Oberfläche selber bezahlen muss (also die anteiligen Kosten dafür).
Wenn du der Meinung bist, der Beschluss ist nicht korrekt, musst du trotzdem vor Gericht gegen diesen Beschluss klagen, es reicht nicht, zu sagen, ich bin dagegen.

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