quote:Bei Reparaturen wird das kaum der Fall sein. Das müsste über die WEG laufen, die kaum klagen würde das Reparaturen wieder zerstört werden sollen.
muss der arme Ratsuchende alles wieder rückgängig machen und hat zusätzliche Kosten für Anwalt und Gericht!
quote:Nur wenn die Fest angebracht wäre, was nach Entfernung schwer feststellbar ist.In einer WEG findet sich zwar immer einer der Meckert aber keiner der die WEG dazu bringt zu klagen.Man könnte ja eine Rechtschutz abschließen und erst die 3 Monate abwartenUwe
Das Entfernen der Sitzgruppe ist schon eine bauliche Veränderung.
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