WBS erst nach freistellung (Senioren)

6. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.05.2011 10:44:12
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WBS erst nach freistellung (Senioren)

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#2
 Von 
altona01
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Irgendwas stimmt da nicht. Entweder man hat Anspruch auf einen WBS oder die Wohnung muß freigestellt werden.

Die Freistellung ist für Wohnungen gedacht, wenn keine möglichen Mieter mit WBS als Wohnungsbewerber vorhanden sind.

http://www.bottrop.de/stadtleben/wohnen/Wohnberechtigungsschein.php

-- Editiert am 06.05.2011 23:16

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#3
 Von 
guest-12330.05.2011 10:44:12
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Frischling
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#4
 Von 
altona01
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Weiser
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Ist Dein Einkommen so gering, dass Du Anspruch auf einen WBS hast?
Dann muß der Schein erteilt werden, egal was mit der Wohnung ist.
Ist das Einkommen dafür zu hoch, muß wohl der Wohnungseigentümer aktiv werden, um eine Freistellung zu erreichen.


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#5
 Von 
guest-12330.05.2011 10:44:12
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Frischling
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#6
 Von 
altona01
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Weiser
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Formal gesehen müßte dann der WBS schriftlich beantragt werden und die Behörde hat ein halbes Jahr Zeit, darüber nachzudenken, bevor sie reagiert.

Da würde ich eher vorschlagen, dass Du hingehst und den Mitarbeiter aufforderst, Dir mal die Rechtsgrundlage zu zeigen, aufgrund derer Dir ein WBS verweigert wird. Zwischen Freistellung und WBS besteht nunmal kein Zusammenhang, entweder-oder passt da besser.
Du kannst ja auch den Link ausdrucken und mitnehmen. Da steht das doch auch gut erläutert.


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#7
 Von 
guest-12330.05.2011 10:44:12
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Frischling
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#8
 Von 
altona01
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Weiser
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Und wieder das kleine aber wichtige Wörtchen: "Oder".
Einen WBS kannst Du allein beantragen, die notwendigen Angaben für eine Freistellung beim Wohnungsamt dürfte nur der Vermieter haben.


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#9
 Von 
guest-12330.05.2011 10:44:12
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Frischling
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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Genau das habe ich ja mit meiner ersten Antwort: "Irgendwas stimmt da nicht" gemeint.
Die Antwort kann Dir nur ein zuständiger Mitarbeiter der Stadt geben. Aber da Du ja jetzt besser informiert bist, kannst du sicher die richtigen Fragen stellen ;)



-- Editiert am 07.05.2011 01:04

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#11
 Von 
guest-12330.05.2011 10:44:12
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Frischling
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#12
 Von 
guest-12330.05.2011 10:44:12
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Frischling
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#14
 Von 
guest-12330.05.2011 10:44:12
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Frischling
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#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

In einem anderen Thread haben Sie die nicht ganz unwichtige Information gegeben, dass Sie noch kein Senior sind, aber eine Senioren-Wohnung beziehen möchten.
Das bedeutet, das Amt muß zuerst prüfen, ob kein Senior für die Wohnung in Frage kommt.
Weshalb dort dafür von Ihnen ein WBS benötigt wird, ist mir nicht nachvollziehbar.
Da ja die eine Behörde auf die andere verweist, immer nach der Vorgehensweise: "Wir prüfen zuerst unsere Nichtzuständigkeit" sind Sie ja im Dilemma. Lassen Sie sich vom Wohnungsamt schriftlich geben, dass Sie keinen WBS ohne Freistellung erhalten und wenden Sie sich damit an die für Freistellungen zuständige Stelle der Stadt/Kommune. Sollte dort wieder gesagt werden, ohne WBS keine Freistellung, fragen Sie nach dem Vorgesetzten und zeigen Sie dem auch das Schreiben des Wohnungsamtes. Der muß dann das weitere Vorgehen klären. Ich bezweifel, dass ein Bürger die Freistellung einer Wohnung, die jemand anderem gehört, beantragen kann. Das muß m.E. der Vermieter machen.

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#17
 Von 
guest-12330.05.2011 10:44:12
Status:
Frischling
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