WBS Wohnung zu zweit bekommen.. jetzt wohl alleine ? muss ich auch ausziehen?

23. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 8x hilfreich)
WBS Wohnung zu zweit bekommen.. jetzt wohl alleine ? muss ich auch ausziehen?

Hallo ich wohne seit 1994 mit meiner Mutter in einer WBS Wohnung mit 61 qm jetzt ist meine Mutter ausgezogen und ich habe die Wohnung übernommen heisst der Vertrag wurde auf meinen Namen umgeschrieben,den neuen WBS Schein habe ich nur mit meiner Freundin zusammen bekommen alleine würde keinen bekommen,Sie ist mit in diese Wohnung eingezogen obwohl wir schon seit Monaten eigentlich nur streit haben wahr es wohl es keine gute Idee das wir zusammen wohnen,meine Freundin ist nicht im Mietvertrag eingetragen sollte aber als seperat Untermieterin eingetragen werden wir warten immer noch auf die Fomulare,Sie wohnt erst mal seit 3 Wochen in meiner Wohnung und droht mir das Sie wieder ausziehen will,muss ich dann die Wohnung auch verlassen?weil wir den WBS Schein ja nur zusammen bekommen haben und alleine bekommt man sowieso nur bis 50 qm mit WBS

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ist die Wohnung denn noch mietpreisgebunden?

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#2
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 8x hilfreich)

Mietpreis gebunden?also ich zahle genau was meine Mutter gezahlt hat der Vertrag wurde ja von mir übernommen bzw auf meinen Namen umgeschrieben

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
Mietpreis gebunden?also ich zahle genau was meine Mutter gezahlt hat der Vertrag wurde ja von mir übernommen bzw auf meinen Namen umgeschrieben


Sie werden doch nicht seit 23 Jahren die gleiche Miete zahlen?

Gut, versuche ich es anders. Liegt der Mietpreis, den Sie für die Wohnung zahlen, deutlich unter dem was üblich ist in Ihrer Stadt/Gemeinde?

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#4
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Günni1234):
Mietpreis gebunden?also ich zahle genau was meine Mutter gezahlt hat der Vertrag wurde ja von mir übernommen bzw auf meinen Namen umgeschrieben


Sie werden doch nicht seit 23 Jahren die gleiche Miete zahlen?

Gut, versuche ich es anders. Liegt der Mietpreis, den Sie für die Wohnung zahlen, deutlich unter dem was üblich ist in Ihrer Stadt/Gemeinde?


Eigentlich nicht im Gegenteil es gibt für diese qm auch billigere hier in der Gegend aber das Haus ist von 1994 die Wohnung habe ich ja übernommen würde ich neu Mieter sein würde ich 10 Prozent mehr zahlen pro Monat aber ja die Wohnung ist Gebunden lese ich gearde

-- Editiert von Günni1234 am 23.01.2017 19:21

-- Editiert von Günni1234 am 23.01.2017 19:22

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
meine Freundin ist nicht im Mietvertrag eingetragen


Für wen war denn der neue WBS nötig und was ist damit dann passiert ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Mietpreisbindung ist nicht so mein Thema, früher konnte man - wenn man unberechtigt in solch einer Wohnung wohnte - einen mtl. Ausgleichsbetrag zahlen. Keine Ahnung, wie das heute geregelt ist.

Was steht denn im Mietvertrag bezügich der Bindung?

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Über die neuen Förderprogramme bin ich auch nicht auf dem Laufenden - zudem sind die ja je nach Bundesland verschieden.
Jedenfalls betrug in Bayern die Bindungsfrist im 2. Förderweg in den 1990igern läppische 10 Jahre ....

Der Mietpreis taugt da als Indiz eigentlich nicht - früher war das jedenfalls so.
Da gab es viele Kostenmieten auch im Sozialen Wohnungsbau die deutlich über den Mieten lagen, die kleine Privatvermieter verlangt haben.
Aber seit 2001 ist ja die Kostenmiete abgeschafft - keine Ahnung ob es jetzt anders ist.

Am einfachsten wäre die Sache jedenfalls zu klären, wenn Günni direkt seinen Vermieter fragt, ob die Wohnung tatsächlich noch immer ein WBS nötig ist.


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#8
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Über die neuen Förderprogramme bin ich auch nicht auf dem Laufenden - zudem sind die ja je nach Bundesland verschieden.
Jedenfalls betrug in Bayern die Bindungsfrist im 2. Förderweg in den 1990igern läppische 10 Jahre ....

Der Mietpreis taugt da als Indiz eigentlich nicht - früher war das jedenfalls so.
Da gab es viele Kostenmieten auch im Sozialen Wohnungsbau die deutlich über den Mieten lagen, die kleine Privatvermieter verlangt haben.
Aber seit 2001 ist ja die Kostenmiete abgeschafft - keine Ahnung ob es jetzt anders ist.

Am einfachsten wäre die Sache jedenfalls zu klären, wenn Günni direkt seinen Vermieter fragt, ob die Wohnung tatsächlich noch immer ein WBS nötig ist.


Ja klar braucht die Wohnung WBS sonst hätte ich Sie auch nicht bekommen

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#9
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
meine Freundin ist nicht im Mietvertrag eingetragen


Für wen war denn der neue WBS nötig und was ist damit dann passiert ?


Der WBS wahr nötig für mich und meine Freundin damit wir die Wohnung bekommen was soll den damit passiert sein nichts:)will nur wissen ob ich jetzt auch ausziehen muss

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das war 1994 und es war nicht die Freundin, sondern die Mutter ...

aus TE

Zitat:
Hallo ich wohne seit 1994 mit meiner Mutter in einer WBS Wohnung mit 61 qm jetzt ist meine Mutter ausgezogen und ich habe die Wohnung übernommen heisst der Vertrag wurde auf meinen Namen umgeschrieben


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#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Also mir fällt es nach wie vor schwer, zu glauben, dass für eine 1994 errichtete Wohnung heute = über 20 Jahre später noch immer die Belegungsbindung gilt. Aber egal.

Zitat (von Günni1234):
will nur wissen ob ich jetzt auch ausziehen muss

das kann dir hier niemand sagen bzw. das kann hier niemand für dich nachschlagen, ohne Bundesland, Name und Stand des beanspruchten Förderprogramms zu kennen.

der einzige Weg ist nunmal, deinen Vermieter zu fragen

Ich kann dir nur sagen, dass beim 2. Förderweg in Bayern 1990iger der WBS nur bei Abschluss des Mietvertrags nötig war. Ob der Mieter danach noch die Bedingungen erfüllte, hat der Fördergeber nicht überwacht. Auch in diesem Punkt gab/gibt es die unterschiedlichsten Bedingungen - z.B. auch die "Fehlbelegungsabgabe" > z.B. Hessen: Frankfurt/Main
https://umweltministerium.hessen.de/klima-stadt/fehlbelegungsabgabe/einzelheiten-und-umsetzung

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#12
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das war 1994 und es war nicht die Freundin, sondern die Mutter ...

aus TE
Zitat:
Hallo ich wohne seit 1994 mit meiner Mutter in einer WBS Wohnung mit 61 qm jetzt ist meine Mutter ausgezogen und ich habe die Wohnung übernommen heisst der Vertrag wurde auf meinen Namen umgeschrieben


Nein als ich die Wohnung übernommen habe von meiner Mutter brauchte ich einen neuen WBS Schein den ich aber nur mit meiner Freundin bekommen habe also sie ist da auch eingetragen im Schein aber nicht im Mietvertrag die Wohnung steht im Ruhrgebiet hier sind Häuser die sind 30 Jahre alt und brauchen trotzdem WBS

-- Editiert von Günni1234 am 23.01.2017 23:12

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):


Nein als ich die Wohnung übernommen habe von meiner Mutter brauchte ich einen neuen WBS Schein den ich aber nur mit meiner Freundin bekommen habe also sie ist da auch eingetragen im Schein aber nicht im Mietvertrag die Wohnung steht im Ruhrgebiet hier sind Häuser die sind 30 Jahre alt und brauchen trotzdem WBS


Es wäre gut gewesen, wenn Sie Ihre Mutter aus dem Spiel gelassen hätte, das führte zur Verwirrung ;)

ME ist es egal, ob Ihre Freundin im MV steht oder nicht. Der Vermieter weiß ja, dass sie mit Ihnen dort zusammen wohnt, sie steht ja auch im WBS und gemeldet wird sie auch dort sein, dann ist alles in Butter.

Wie kommen Sie auf die Idee, dass man Ihnen kündigen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Günni1234):


Nein als ich die Wohnung übernommen habe von meiner Mutter brauchte ich einen neuen WBS Schein den ich aber nur mit meiner Freundin bekommen habe also sie ist da auch eingetragen im Schein aber nicht im Mietvertrag die Wohnung steht im Ruhrgebiet hier sind Häuser die sind 30 Jahre alt und brauchen trotzdem WBS


Es wäre gut gewesen, wenn Sie Ihre Mutter aus dem Spiel gelassen hätte, das führte zur Verwirrung ;)

ME ist es egal, ob Ihre Freundin im MV steht oder nicht. Der Vermieter weiß ja, dass sie mit Ihnen dort zusammen wohnt, sie steht ja auch im WBS und gemeldet wird sie auch dort sein, dann ist alles in Butter.

Wie kommen Sie auf die Idee, dass man Ihnen kündigen kann?


Weil meine Freundin ausziehen will und 61 qm WBS Wohnung ist ja zu groß für mich höchstens 50 qm darf man haben wenn allein eine WBS Wohnung hat ohne meine Freundin hätte ich diese Wohnung nicht bekommen weil Sie nur für 2 Personen ist deswegen frage ich ob mein Vermieter jetzt das Recht hat mich zu Kündigen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
deswegen frage ich ob mein Vermieter jetzt das Recht hat mich zu Kündigen

Nein, jedoch gibt es in einigen Bundesländern die Fehlbelegungsabgabe, Hessen hat diese seit 2016, andere werden folgen.
Diese schlägt sich dann auf die Miete, nicht ganz günstig, jedoch Kündigung ist deswegen nicht zu befürchten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Weil meine Freundin ausziehen will und 61 qm WBS Wohnung ist ja zu groß für mich höchstens 50 qm darf man haben wenn allein eine WBS Wohnung hat ohne meine Freundin hätte ich diese Wohnung nicht bekommen weil Sie nur für 2 Personen ist deswegen frage ich ob mein Vermieter jetzt das Recht hat mich zu Kündigen


Das hätten SIe mal direkt schreiben sollen ;) Nein, er kann Ihnen nicht kündigen, da sich aber die Voraussetzungen geändert haben, werden SIe evtl. eine Ausgleichsabgabe (gibt es die überhaupt noch?) zahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
werden SIe evtl. eine Ausgleichsabgabe (gibt es die überhaupt noch?)

Ja wieder, Hessen hatte sie abgeschafft, und 2016 eingeführt mit strengen Kontrollen:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/fehlbelegungsabgabe-hessen-wieder-eingefuehrt
http://www.bundespresseportal.de/hessen/10-hessen/mietgerechtigkeit-schaffen,-fehlbelegungsabgabe-wieder-einf%C3%BChren-20-millionen-euro-f%C3%BCr-den-sozialen-wohnungsbau.html

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