Vorzeitiges Mietende?

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz457102-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiges Mietende?

Hallo in die Runde, folgender Fall hat sich zugetragen:
Eine kleine Familie mietet im Mai 2016 eine Wohnung, während dieser Zeit kauft sie ein Haus. Die Wohnung wird zum 31.01.2017 gekündigt, mit dem Hinweis in der Kündigung das die Wohnung ab dem 31.12.2016 zur Übergabe bereit steht und leer ist.

Die Familie ist vor Weihnachten ausgezogen. Die Wohnung wurde wie vertraglich vereinbart instand gesetzt.

Erst am 03.01.2017 erfolgten die ersten Besichtigungstermine. Bei einem dieser Besichtigungstermine wurden die Mieter von der Marklerin persönlich beleidigt und bei der Besichtigung sind negative persönliche Meinungen seitens der Marklerin, über die Vormieter, gegenüber den Besichtigenden gefallen.

Die Vormieter haben darauf hin ein Hausverbot der Marklerin erteilt und die Hausverwaltung in CC gesetzt.
Es meldete sich ein Mitarbeiter der Hausverwaltung, zum schlichten. Die Hausverwaltung legte den Vermietern nahe das es nur diese eine Maklerin für diese Wohnung gibt.

Nach ein paar E-Mails haben die Vormieter vorgeschlagen die Besichtigenden in die Wohnung zu lassen und allgemeine Fragen zu beantworten, fachliche Fragen dürfen dann der Marklerin im Hausflur gestellt werden.

Der Vorschlag wurde abgelehnt und eine Wohnungsübergabe vorgeschlagen. Die Vormieter willigten ein und am 07.01.2017 wurde die Wohnung übergeben. Es wurde ein Protokoll, für Mängelfreiheit geführt, die Wohnung ist zu 100% leer und alle Schlüssel sind abgegeben, Zählerstände sind mit im Protokoll.

Müssen die Vormieter nun noch Miete für den gesamten Monat bezahlen?

Kann der Vermieter die zurückgehalte Miete mit der Kaution verrechnen?

Danke und Grüße
Florian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Sehr lückenhafter Sachverhalt.
Wann wurde gekündigt ?
Ist es ein unbefristeter Mietvertrag ?

Scheinbar geht es um die Miete für Jan. 2017.
Zum 31.1.2017 wurde auch gekündigt.
Von einem vorherigem Mietaufhebungsvertrag ist nichts zu lesen.

Falls die Wohnung nicht vor dem 31.1.2017 anderweitig bezogen wird, ist die Miete für Ja. 2017 voll zu entrichten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von amz457102-96):
Müssen die Vormieter nun noch Miete für den gesamten Monat bezahlen?


Die hätte doch spätestens am 4. Januar gezahlt sein müssen.

Zitat (von amz457102-96):
Kann der Vermieter die zurückgehalte Miete mit der Kaution verrechnen?


Nicht so lange das Mietverhältnis besteht.

Auch ich meine solange die Wohnung nicht vor dem 31.01.2017 einem neuen Mieter überlassen wird ist die volle Miete zu zahlen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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