Guten Tag!
Vor 21 Jahren habe ich als uneheliches Kind bei meinem Vater einen vorzeitigen Erbausgleich bantragt und auch bekommen.
Erst vor ca.6 Jahren hat sich ein netter Kontakt zwischen uns entwickelt und leider verstarb er im Frühjahr diesen Jahres.
Ich bin sein einziges, leibliches Kind, habe einen Erbschein beantragt und ihn auch bekommen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob und welche Ansprüche ich auf das Erbe habe, aufgrund des damals ausgezahlten Erbausgleiches.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Vielen Dank!
Lisa
Vorzeitiger Erbausgleich/späteres Erbe
20. Oktober 2004
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Frage vom 20. Oktober 2004 | 22:47
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 4x hilfreich)
Vorzeitiger Erbausgleich/späteres Erbe
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