Verzicht auf vorzeitigen Erbausgleich - Stiefmutter

20. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Locke06
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzicht auf vorzeitigen Erbausgleich - Stiefmutter

Mein Vater und seine Ehefrau (nicht meine Mutter) möchten, dass ich eine Erklärung zum Verzicht auf vorzeitigen Erbausgleich unterschreibe, ihr Anwalt riet ihnen dazu, ich habe das Papier noch nicht gesehen. Ich verstehe, dass die Sorge besteht, dass im Falle des Todes meines Vaters meine Erbansprüche die Frau meines Vaters in Schwierigkeiten bringen könnten. Normalerweise ist das ja wohl auch so und es ist für mich auch einsehbar, dass zunächst der Ehepartner alles erbt und im Falle seines Todes dann die Kinder. Da die Frau nicht meine Mutter ist, weiss ich nicht, ob das Unterschreiben eines solchen Papiers nicht ungeahnte Konsequenzen birgt.
Ich wäre glücklich, wenn ich ein paar Hinweise bekäme.
Locke

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wie du schon geschrieben hast, wenn du auf dein Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtest hast du auf den Tod der Stiefmutter keinerlei Erbrechte mehr (da nicht verwandt).
Wenn du in Erwägung ziehst, diesen Verzicht zu unterschreiben, dann sollte dies nur in Verbindung mit einem notariellen E r b v e r t r a g (nicht Testament!) zwischen deinem Vater, der Stiefmutter und dir geschehen, indem du als Erbe der Stiefmutter bestimmt wirst.
Dieser Erbvertrag (im Gegensatz zum Testament) kann ohne deine Zustimmung nicht mehr geändert werden.
Einen Haken hat die Sache allerdings:
falls beim Tod der Stiefmutter kein Vermögen mehr vorhanden sein sollte (aus welchen Gründen auch immer) gehst du leer aus.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Locke06
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen