Vorzeitige Löschung aus der Schufa nach Insolvenz?

2. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)
Vorzeitige Löschung aus der Schufa nach Insolvenz?

Hallo,

und zwar folgende Frage: Meine Lebensgefährtin und ihr Exmann haben zeitgleich Insolvenz beantragt,jeder aber extra für sich,das ist jetzt ausgelaufen und bei beiden ist die Restschuldbefreiung erteilt worden.Beide haben während der gesamten Laufzeit monatlich nichts abtragen müßen,es musste nur nach Ablauf jeweils ein Endbetrag bezahlt werden,dies geschah auch.(meine LG 1700 Euro,der Ex 900 Euro)
Warum wurde die Eintragung mit der erledigten Restschuldbefreiung bei dem Exmann vorzeitig ausgetragen und sein Score ist wieder bei 100% und bei meiner Lebensgefährtin bleibt der Eintrag volle 3 Jahre bestehen?
Vielleicht kann mir das jemand erklären.

Gruß
tokel

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

das kann man leider so nicht Erklären! Du schmeist hier leider auch zwei unterschiedliche Systeme durcheinander.
Das sind Negativ-/Positiv-Merkmale und der Score-Wert.

Die Erteilung der RSB bleibt drei Jahre im System! Diese muss nicht Zeitgleich erfolgt sein...

Der Score-Wert richtet sich nach vielen anderen Werten -
aber nicht nach der RSB!

Du kannst einfach nur prüfen, ob die Eintragungen in der Schufa korrekt sind und die Lösch-Fristen eingehalten worden sind. Falls nicht, muss die Schufa diese Eintragungen korrigieren!

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)

Nach welchen Kriterien steigt oder fällt der Score denn dann?
Nach Menge der positiven oder negativen sonstigen Einträgen?
Weitere Anfragen während der Zeit,in der die RSB noch vermerkt ist?
Beide haben fast zeitgleich die RSB bekommen,laut Aussage des Exmannes hat er einen Schrieb per Post angefordert,indem ihm nun ab sofort 100%ige Bonität zugesichert wird und alle Einträge gelöscht wären,das war wohl ca 6 Monate danach.
Meine Lebensgefährtin hat das online angefordert und auch bei der Schufa angerufen,aber nichts erreicht. 32% Score,obwohl nur dieser eine Eintrag drin steht.Und der bleibt volle 3 Jahre bestehen.so sagte es der Herr der Schufa am Telefon.
Mir kommt es so vor,als müsste man bei der Schufa nur den "richtigen" Ansprechpartner am Rohr haben,der eine löscht,was gewünscht wird,der andere macht nichts.
Es kann doch nicht angehen,dass ein Schuldner nach 6 Jahren wieder eine blütenreine Weste hat und vom Finanzieren seines nächsten Fahrzeuges erzählt und meiner Freundin hängt das noch volle 3 Jahre nach und hat diese Eintragung drin.
(Mal abgesehen davon,dass sie seine Schulden damals durch 1 Unterschrift mit übernommen hat)

Grüße
tokel

-----------------
""

22x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Vielleicht kann mir das jemand erklären.

Ja. Erstaunlicherweise wäre das die SCHUFA.



quote:
laut Aussage des Exmannes hat er einen Schrieb per Post angefordert,indem ihm nun ab sofort 100%ige Bonität zugesichert wird

Also nicht verifiziertes Hörensagen.



quote:
Es kann doch nicht angehen,dass ein Schuldner nach 6 Jahren wieder eine blütenreine Weste hat

Hat er ja nicht. Die RSB steht noch drin.

Der Score errechnet sich aus vielen Faktoren, wenn der EX halt durch Beurteilungen finanziell besser da steht (Sicherheiten, Einkomen) ist das halt Pech für die EX.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

was soll mir Ihre Antwort nun helfen?

1.Nein,die Schufa hilft mir nicht weiter,ein Telefonat dort ergab kein Erfolg,da der Mitarbeiter mir nur unfreundlich mitteilte,Auskünfte über andere dürfen nicht gegeben werden,leuchtet mir auch ein
2.dies war meine Frage,die ich gerne hilfreich beantwortet haben möchte,ob es unter,welchen Vorraussetzungen auch immer,es möglich sein kann,eine RSB vorzeitig löschen lassen zu können und eine sofortige 100%ige Bonität möglich ist(und wenn es möglich ist,wie)
3.Welche Beurteilungen sollen das sein? Er hat ein normales Handwerkereinkommen,keine Ersparnisse,denn er plant ja jetzt schon wieder neue Finanzierungen(Auto und Haus)

Freundliche Grüße
tokel

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
ein Telefonat dort ergab kein Erfolg,da der Mitarbeiter mir nur unfreundlich mitteilte,Auskünfte über andere dürfen nicht gegeben werden,

Vollkommen logisch und zu recht, das nennt man Datenschutz.



quote:
ob es unter,welchen Vorraussetzungen auch immer,es möglich sein kann,eine RSB vorzeitig löschen lassen zu können und eine sofortige 100%ige Bonität möglich ist(und wenn es möglich ist,wie)

Wäre die Frage so neutral gestellt worden - also ohne Bezug auf irgendwelche Personen - hätte man von der Schufa warscheinlich keine Abfuhr erhalten.

Als erstes muss die RSB aus dem Schuldnerverzeichnis des AG gelöscht werden.
Dann reicht ein Schreiben mit der Löschbestätigung an die Schufa um den Eintrag löschen zu lassen.

Die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis des AG wäre nicht unmöglich. Man müsste prüfen, ob Sinn und Zweck der Restschuldbefreiung über den Interessen des Vertragspartners und dessen wirtschaftlichen Interessen stehen.
Ohne fachanwaltliche Hilfe nahezu aussichtslos.



quote:
Welche Beurteilungen sollen das sein?

Andere Auskunfteien, Banken, ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

6x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.832 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen