Vorzeitige Kündigung nach Vertragsverlängerung

19. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
go410198-20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung nach Vertragsverlängerung

Angenommen Kunde A hat am 09/2011 einen Vertrag bei Mobilfunkanbieter B abgeschlossen (Mindestlaufzeit des Vertrages: 24 Monate).
Es gab die Sonderkonditionen Freiminuten und Wunschflatrate seit Anfang an mit dabei (Laufzeit der Sonderkonditionen: 24 Monate).

Der Vertrag konnte also zum 09/2013 gekündigt werden.

Am 06/2013 meldete sich Anbieter B und schlug eine Vertragsverlängerung vor.
Kunde A stimmte dem zu. Der Vertrag verlängerte sich am 09/2013 für weitere 24 Monate, also bis zum 09/2015.

Am 06/2015 Kündigte A seinen Vertrag fristgerecht zum 09/2015 auf.

07/2015 bemerkt er, dass seine Rechnung plötzlich viel höher war als sonst.
Es wurden keine Freiminuten mehr verbucht und auch keine Wunschflatrate.

Auf nachfrage bei B erfährt A, dass die Sonderkonditionen bei der Telefonischen Vertragsverlängerung am 06/2013 "erneuert" wurden und somit nur bis zum 06/2015 gültig sind. Die Letzen 3 Monate gelten diese nicht mehr. Dies wurde damals am Telefon nicht erwähnt.

Ist dies nichtig, da die Vertragsverlängerung dann ebenfalls vom 06/2013 bis zum 06/2015 gehen müsste, bzw. die Sonderkonditionen erst am 09/2013 erneuert werden müssten und somit bis zum 09/2015 laufen würden?

Kann A deshalb eine außerordentliche Kündigung fordern? Eventuell sogar rückwirkend zum 06/2015?
Oder kann A lediglich eine Verlängerung der Konditionen bis zum Vertragsende (09/2015) fordern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da müsste man erstmal schauen unter welchen Bedingungen diese Konditionen gewährt wurden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wie will man Sonderabsprachen, die vermutlich nirgends schriftlich dokumentiert sind(???), die auch in keiner Preisliste oder AGB beschrieben sind, als vorgeschobenen Grund für eine Sonderkündigung verwenden wollen?
Solche Mauscheleien sind immer ein Problem und Risiko. Düsselorfer Anbieter? Der ist für genau so komische Dinge bekannt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Also ich kenne das von einem blauen, kürzlich fusionierten Münchener Anbieter so. Soweit ich mich erinnere, stand damals aber auch immer in der Rechnung, das die Sonderkonditionen ungefähr zum Vertragsverlängerungszeitpunkt auslaufen.

Ich hatte mit dem Zeug auch immer viel Ärger. Alle zwei Jahre neu verhandeln, und bei jeder Vertragsänderung (die einem auch immer wieder mal am Telefon angeboten wird) darauf achten, dass sie erhalten bleiben. Die Sonderkonditionen waren erheblich, aber andererseits sind die Laufzeitverträge auch im Vergleich zu Prepaid ziemlich teuer.
Irgendwann bin ich dann zu einem Prepaidanbieter in ein besseres Netz gewechselt. Ich habe nur noch die Leistungen, die ich wirklich brauche (keine Flatrates und hunderte Freiminuten, die ich eh nicht vertelefoniere), zahle dafür etwas weniger, aber bin flexibel und muss nicht ständig aktive Besitzstandswahrung betreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hat alles Vor- und Nachteile. Bei Prepaid ist es wesentlich schwieriger unberechtigte Abbuchungen zu reklamieren. Ist mir selbst erst wieder durch die monatelangen Falschabbuchungen bei Vodafone bewusst geworden. Siehe link

http://www.areamobile.de/news/33889-fehlerhafte-rechnungen-vodafone-beziffert-den-entstandenen-schaden

Der TE wird jedenfalls nur die Vertragserfüllung (Konditionen) durchsetzen können, sofern er seine Forderung belegen kann. Als Vorwand für einen fristlose Kündigung sehe ich hier kaum.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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