Vorzeitige Kündgung ? Tipps erwünscht

9. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Quinoman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündgung ? Tipps erwünscht

Hallo,
wir haben vor gut 4 Jahren einen Mietvertrag abgeschlossen. Befristet auf 5 Jahre, mit Verlängerungsklausel. Ein im Vordruck auch vorhandene Option "besonderer Zeitmietvertrag" wurde NICHT genutzt. Wohl aber statt "unbefristet" die Auswahl "befristet". Vor gut 1 Jahr wurde das Haus verkauft. Der neue Besitzer hat 2 der 3 Wohnungen bezogen. Vor 1 Monat hat er die Miete erhöht (mündlich), was laut Altvertrag für die 5 Jahre eigentlich ausgeschlossen war. Wir haben das akzeptiert, da wir zu diesem Zeitpunkt in dem Glauben waren, daß der Vertrag verlängert wird, was wir nicht gefärden wollten. Auch wurden inzwischen viele Renovierungen vorgenommen (Fenster, Fassade).

Jetzt, 8 Monate vor Ablauf der Frist will/kann er uns nicht sagen, ob er den Vertrag verlängert, da er evtl. Eigenbedarf hat.
Da uns das alles zu unsicher ist und wir nicht unter Zeitdruck suchen wollen, haben wir angefangen, uns umzusehen und wollen natürlich gegebenefalls vorzeitig und schnell aus dem alten Vertrag raus. Welche Möglichkeiten haben wir ? Gilt ein solcher Vertrag als Zeitmietvertrag oder gelten die gesetzlichen Fristen , also 3 Monate, so wie bei unbefristeten Verträgen ? Ich lese immer wiedersprüchliche Aussagen, nämlich, daß solch ein Vertrag dem unbefristeten gleichgestellt ist. Daher die Frage: gibt es Tricks, rauszukommen, ohne das wir unfair werden ? Einen Nachmieter für 6 - 7 Monate finden wir nie. Können wir verlangen, daß - wenn er auf Fortsetzung besteht - ein Nachmieter einen längeren Vertrag bekommt ? Vielen Dank für jeden Hinweis.

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