Hallo,
In unserem Mietvertrag steht folgendes.Der Mietvertrag läuft zwei jahre. Wird nicht 3 Monate vor ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlägert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Wir sind jetzt schon das vierte Jahr in der Wohnung, und möchten aber in naher Zukunft, aus Beruflichen Gründen, Umziehen.Bedeutet, die Kündigungsklausel im MV, das wir nur einmal im Jahr die Chance haben das Mietverhältniss zu kündigen?
Oder können wir uns auf die gesetzliche Kündigungfrist berufen und jederzeit innerhalb 3 Monate kündigen?
Vielen Dank im vorraus.
MfG
Thomas
Vorzeitige Kündigung bei Zeitmietvertrag?
24. September 2002
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Frage vom 24. September 2002 | 23:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung bei Zeitmietvertrag?
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