Vorzeitige Kündigung Zeitmietvertrag

25. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
René Wakulat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung Zeitmietvertrag

Hallo,
seit Dezember 2000 habe ich einen ZMV abgeschlossen, der sich jährlich um 1 Jahr verlängert. Derzeit wohne ich mit Freundin in dieser 2-Zimmerwohnung. Nun wollen und werden wir heiraten, weil wir Anfang Oktober ein Kind erwarten. Die Wohnung wäre für 3 Personen zu klein (für Kinderzimmer o.ä. gibt es keinerleit Platz). Gibt es eine Möglichkeit, bereits vor Dezember aus dem Vertrag auszusteigen? Wir bräuchten dringend eine größere Wohnung und wollen aufgrund der Schwangerschaft nicht unbedingt erst im September umziehen...

Im voraus schon einmal vielen Dank für eine Antwort.

René Wakulat

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Wakulat,

benötigt ein Mieter wegen der Geburt eines Kindes eine größere Wohnung, so kann er einen Zeitmietvertrag vorzeitig aufkündigen, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter benennnt (z.B. LG Landshut 13 S 1760/94 ).
In gravierende Fällen (besondere Härte) ist der Vermieter nach ständiger Rechtssprechung verpflichtet, einer vorzeitigen Vertragsauflösung zuzustimmen, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter anbietet.
Geeignet heißt in diesem Fall, das dieser in der Lage ist, den Mietzins zu zahlen. Der Vermieter hat dann eine angemessene Überlegungsfrist, um dies zu prüfen. Ist der Mieter geeignet, so muß der Vermieter ihn zwar immer noch nicht akzeptieren, allerdings kann er dann vom alten Mieter keine weiteren Mietzinszahlungen verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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