Hallo, Ende November 2001 habe ich meinem Eigentümer per Einschreibe-Rückschein die schriftliche Kündigung zum Ende Dezember 2001 ausgesprochen. Nachdem dieser die Kündigung erhalten hatte, wurde ich von diesem telefonisch informiert, daß er mit der vorzeitigen Kündigung einverstanden ist. Normal wäre eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Jetzt erhalte ich vom Haus.-und Grundbesitzerverein ein Schreiben, daß die Kündigung nicht zum 31.12.2001 akzeptiert wird und ich noch die restlichen Mieten zu zahlen habe. Wie soll ich mich verhalten. Wer kann mir weiterhelfen.
Vorzeitige Kündigung. Nur mündliche Bestätigung durch Eigentümer
3. Februar 2002
Thema abonnieren
Frage vom 3. Februar 2002 | 23:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung. Nur mündliche Bestätigung durch Eigentümer
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
22 Antworten
-
30 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten