Vorzeitige Kündigung. Nur mündliche Bestätigung durch Eigentümer

3. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Schmidtbauer Bernd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung. Nur mündliche Bestätigung durch Eigentümer

Hallo, Ende November 2001 habe ich meinem Eigentümer per Einschreibe-Rückschein die schriftliche Kündigung zum Ende Dezember 2001 ausgesprochen. Nachdem dieser die Kündigung erhalten hatte, wurde ich von diesem telefonisch informiert, daß er mit der vorzeitigen Kündigung einverstanden ist. Normal wäre eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Jetzt erhalte ich vom Haus.-und Grundbesitzerverein ein Schreiben, daß die Kündigung nicht zum 31.12.2001 akzeptiert wird und ich noch die restlichen Mieten zu zahlen habe. Wie soll ich mich verhalten. Wer kann mir weiterhelfen.

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