Vorzeitig Unbefristeter Vertrag

25. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
xxmafia59xx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorzeitig Unbefristeter Vertrag

Hallo Leute, ich hätte mal eine frage. Ich bin bzw.war befristet in einer Firma. Der Befristete Vertrag läuft zum 22.04.17 aus. Ich habe am 23.12.16 also Freitag meinen Unbefristeten Vertrag erhalten. Dort steht das dieser ab dem Ende des Befristeten Vertrages beginnt. Jetzt wollte ich mal nachfragen ob ich im jetzigen Status eine KFZ Finanzierung bekommen würde. Einkommenshöhe wäre hoch genug. Schufa ist Sauber. Mir geht's nur darum ob die Bank den Unbefristeten Vertrag der ja schon vorliegt anerkennt, oder ob die sagen solange der Unbefristete Vertrag nicht angetreten wurde wirds nix. Bin dankbar über jede Antwort...

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das musst Du den Kreditgeber fragen, nicht uns.

wirdwerden

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#2
 Von 
xxmafia59xx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja logisch nur weiß ich nicht wie das die rechtliche Lage ist. Deshalb auch dieser Thread

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nu ja, niemand muss dir einen Kredit geben. Wir haben Vertragsfreiheit. Einen Anspruch auf Gewährung eines Kredites gibt es nicht.

wirdwerden

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Ja logisch nur weiß ich nicht wie das die rechtliche Lage ist.

Sie ist ganz einfach: Der Gesetzgeber erlaubt dem Kreiditgeber (Bank) frei zu entscheiden, ob der unterschriebene Vertrag ausreicht oder nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von xxmafia59xx):
Ich habe am 23.12.16 also Freitag meinen Unbefristeten Vertrag erhalten.

Das feheln aber noch ein paar Details. Von beiden Seiten unterschrieben? Gültig ab wann? Ist der Vertrag vor Gültigkeitsbeginn kündbar? ....



Zitat (von xxmafia59xx):
nur weiß ich nicht wie das die rechtliche Lage ist.

Die ist so:
Zitat (von wirdwerden):
Das musst Du den Kreditgeber fragen, nicht uns.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
xxmafia59xx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Von beiden Seiten Unterschrieben. Der Befristete läuft im April aus ab da beginnt der Unbefristete

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#7
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Nun, das ist sehr oft ein Bonitätskriterium bzw. Einflußfaktor auf den Zinssatz.


Es liegt offensichtlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis seit dem 23.12 vor. Es ist am 23.12. entfristet worden.

Wichtig ist der Umstand "unbefristetes Arbeitsverhältnis".
Dann kann der laufende Vertrag "unbefristet" oder Heinz-Willi heißen. Lediglich die Konditionen ändern sich womöglich im April (Gehalt usw.)

Bleiben nur noch die möglichen juristischen Spitzfindigkeiten, ob das Formular nach (un)befristetetem Arbeitsverhältnis oder "Vertrag" fragt.
Im Zweifelsfall würde ich den Sachbearbeiter fragen, die sind darin geschult.
Ansonsten reinschreiben wie es gelaufen ist. Ist aber eigentlich dasselbe in grün. ("Befr. AV am 23.12 zum 22.4.17 entfristet)


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#8
 Von 
xxmafia59xx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich Zitiere "wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können das wir Sie nach diesem Termin unbefristet weiter beschäftigen können" sprich den 22.04.17

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