>Vorwurf illegale Nutzung eines Programms ...
Ganz kurz noch ein paar Antworten.
"Nein, 10.000 EUR ist das Unterlassungsinteresse. "
der Text wie immer leicht abgewandelt:
zur Unterlassung wird ein Streitwert angenommen, der sich auf 10000 €uro beläuft....
Von Unterlassungsinteresse kein Wort.
Später wird der Wert einer vollständigen freigeschalteten Version als Streitwert eingesetzt, der aber im Shopsystem nachvollziehbar auch nicht stimmt.
Und jetzt wiederhole ich es nochmal. Der eingegebene Schlüssel hat keine Freischaltung bewirkt. Trotzdem wird von einem Gutachten gefaselt das der Schlüssel diese Freischaltung bewirkt haben soll. Ich habe in keinem Fall irgend etwas mit dem Programm selber gemacht oder daran rummanipuliert. Es fand auch keine Programmanalyse statt, so wie hier bereits erwähnt wurde.
Resultat bei der Eingabe des Schlüssels war immer, ein Programmfenster in dem zu lesen war, dass der Vorläufige Lizenzschlüssel abgelaufen sei. (So wie es bei einer 30 Tage Demo wohl auch normal ist.) Dann habe ich auf weiter gecklickt, Endgültigen Schlüssel eingeben, diesen Schlüssel eingegeben. Daraufhin meldet das Programm, der Schlüssel wurde aktzeptiert und das Programm muss neu gestartet werden. Dann klickt man auf OK, startet das Programm neu und wieder kommt das Fenster, der Vorläufige Lizenzschlüssel ist abgelaufen und mann/frau kann das selbe Spiel von vorne machen. Es gibt noch einen Hinweis nach mehrmaliger Fehleingabe wird das Programm komplett gesperrt. Das passiert eigentlich automatisch, wenn man was an dem Schlüssel ändert.
Die Sache lässt sich auf jedem x beliebigen Rechner mit der von mir damals installierten Demo jederzeit nachvollziehen.
Von einer freigeschalteten Vollversion kann also doch überhaupt keine Rede sein, damit wird aber die
Abmahnung gleich zu Beginn begründet. Ich hätte mit einem illegal generierten Schlüssel eine Vollversion freigeschaltet und verwendet, so dass ein Schaden entstanden ist und ich eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte. Und hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Ich konnte das Programm doch gar nicht verwenden, weil der Schlüssel nicht funktioniert.
Ich hoffe mal das @Mirk mit seinen letzen Ausführungen so weit richtig liegt. Wobei der Schlüssel wohl nicht so beliebig ist, denn er wird vom Lizensierungsmechanismus zunächst anscheinden aktzepiert, letztendlich lässt sich das Programm danach doch wieder nicht starten und damit auch nicht nutzen.
Also ich bin gespannt wie das ausgeht, aber ich bin jetzt auf der Schiene die Sache auszufechten, bzw. den Vorwurf der illegalen Programmnutzung zu bestreiten, weil er ja auch nicht passiert ist. Damit warte ich einfach auf die weitere Reaktion ...
Gruß
caustic123
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-- Editiert am 22.06.2011 02:52
von caustic123 am 22.06.2011 02:49
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