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Vorwurf illegale Nutzung eines Programms ...

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>Vorwurf illegale Nutzung eines Programms ...

Ganz kurz noch ein paar Antworten.

"Nein, 10.000 EUR ist das Unterlassungsinteresse. "

der Text wie immer leicht abgewandelt:
zur Unterlassung wird ein Streitwert angenommen, der sich auf 10000 €uro beläuft....

Von Unterlassungsinteresse kein Wort.

Später wird der Wert einer vollständigen freigeschalteten Version als Streitwert eingesetzt, der aber im Shopsystem nachvollziehbar auch nicht stimmt.

Und jetzt wiederhole ich es nochmal. Der eingegebene Schlüssel hat keine Freischaltung bewirkt. Trotzdem wird von einem Gutachten gefaselt das der Schlüssel diese Freischaltung bewirkt haben soll. Ich habe in keinem Fall irgend etwas mit dem Programm selber gemacht oder daran rummanipuliert. Es fand auch keine Programmanalyse statt, so wie hier bereits erwähnt wurde.

Resultat bei der Eingabe des Schlüssels war immer, ein Programmfenster in dem zu lesen war, dass der Vorläufige Lizenzschlüssel abgelaufen sei. (So wie es bei einer 30 Tage Demo wohl auch normal ist.) Dann habe ich auf weiter gecklickt, Endgültigen Schlüssel eingeben, diesen Schlüssel eingegeben. Daraufhin meldet das Programm, der Schlüssel wurde aktzeptiert und das Programm muss neu gestartet werden. Dann klickt man auf OK, startet das Programm neu und wieder kommt das Fenster, der Vorläufige Lizenzschlüssel ist abgelaufen und mann/frau kann das selbe Spiel von vorne machen. Es gibt noch einen Hinweis nach mehrmaliger Fehleingabe wird das Programm komplett gesperrt. Das passiert eigentlich automatisch, wenn man was an dem Schlüssel ändert.
Die Sache lässt sich auf jedem x beliebigen Rechner mit der von mir damals installierten Demo jederzeit nachvollziehen.

Von einer freigeschalteten Vollversion kann also doch überhaupt keine Rede sein, damit wird aber die Abmahnung gleich zu Beginn begründet. Ich hätte mit einem illegal generierten Schlüssel eine Vollversion freigeschaltet und verwendet, so dass ein Schaden entstanden ist und ich eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte. Und hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Ich konnte das Programm doch gar nicht verwenden, weil der Schlüssel nicht funktioniert.

Ich hoffe mal das @Mirk mit seinen letzen Ausführungen so weit richtig liegt. Wobei der Schlüssel wohl nicht so beliebig ist, denn er wird vom Lizensierungsmechanismus zunächst anscheinden aktzepiert, letztendlich lässt sich das Programm danach doch wieder nicht starten und damit auch nicht nutzen.

Also ich bin gespannt wie das ausgeht, aber ich bin jetzt auf der Schiene die Sache auszufechten, bzw. den Vorwurf der illegalen Programmnutzung zu bestreiten, weil er ja auch nicht passiert ist. Damit warte ich einfach auf die weitere Reaktion ...

Gruß
caustic123

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-- Editiert am 22.06.2011 02:52


von caustic123 am 22.06.2011 02:49
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vorwurf illegale Nutzung eines Programms ...
quote:
Es ist nicht unzulässig falsche Zahlen am Tresor eines Bankinstitutes auszuprobieren, sofern man Zugang bis zum Tresor hat.


§202a StGB. Jedenfalls für das Computerprogramm. Beim Tresor auch, wenn nicht bloß Geld drin ist, sondern auch digitale Speichermedien ("Daten").

Beim Tresor ggfs. auch noch §242 StGB (die Ausrede "ich wollte nur mal sehen, wann die Tür aufgeht" wird einem vermutlich nicht geglaubt), §263a StGB.

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von Snoop Pooper Scoop am 22.06.2011 13:47
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Vorwurf illegale Nutzung eines Programms ...
Das war eigentlich mehr bildlich gemeint ...

Das Ausspähen setzt allerdings Erfolg voraus, ansonsten sind wir mehr im Bereich Hackerparagraphen.
Beim nächsten Besuch im Keller der Commerzbank werde ich dann wohl auf das Spielen am Zahlenschloß verzichten. Hinter der 30cm-Tür befindet sich genau wie in den Krimis noch eine Stahlgittertür und Alarmanlagen. Also noch weit vom Diebstahl entfernt. Noch 5 m bis zu den Schließfächern.

Zurück zum konkreten Fall: nach der Schilderung ist die Rechnung eine Luftnummer. In dem Fall könnte das Verweisen an den Rechtsweg und die Ankündigung, den Antrag auf einen gerichtlich bestellten Gutachter zu stellen ausreichend sein um den Fall zu erledigen. Da freue ich mich auf weitere Schilderungen zum Thread.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 22.06.2011 14:12
Status: Unsterblich (4394 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Vorwurf illegale Nutzung eines Programms ...
Naja... ich bin auch gespannt, meine Rechtvertretung und ich sind noch im Urlaub. (Also nicht gemeinsam...
) Und wir sind beider erste wieder ab 8.7. zurück.
Was noch immer wieder ziemlich happig ist, dass immer wieder von eine Nutzung durch meine Firma die Rede ist.

Jetzt kann ich mir auch vorstellen, wie die auf meine Daten gekommen sind. Ich hatte meinen Internetauftritt noch nicht vollständig gelöscht, der natürlich meine Adressdaten und noch meinen Geschäftversuch enthielt, aber irgend was davon muss ja das Programm auch an den Softwarehersteller übermittelt haben. Aber ich kann sogar nachweisen, dass mein Geschäftkonto auf Grund ausbleibender Umsätze und ensprechend ausbleibender Kunden eigentlich bereits Anfang diesen Jahres geschlossen wurde und natürlich kann ich auch nachweisen, dass bereits seit 2009 das Geschäftfeld völlig brach lag da können sie von mir aus die Kontoauszüge prüfen. Seit dieser Zeit waren auf der Seite 400 Hits zu verzeichnen und die meisten sind wohl von mir selber generiert worden.

Das mit dem gerichtlich bestellten Gutachter wird wohl laufen müssen. Denn so wie in der Abmahnung geschrieben bestehen sie ja darauf, dass sie konkrete Beweise haben. Für mich halt nicht nachvollziehbar.

Zur Not gehe ich in den Kanst...
hab ich schon zu meiner Frau gesagt.


Gruß
caustic123

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von caustic123 am 22.06.2011 15:02
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)



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