Vorweggenommene Erbfolge & Pflegebedürftige Eltern

14. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
ICEMAN.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorweggenommene Erbfolge & Pflegebedürftige Eltern

Hallo,

ich habe vor 7 Jahren im Rahmen vorweggenommener Erfolge das Haus meiner Eltern sowie Grundstücke und Nebengebäude übertraegen bekommen. Nun sind meine Eltern pflegebedürftig. Momentan haben diese noch etwas Vermögen und Rente, was aber bei Unterbringung im Pflegeheim bekanntlich schnell aufgebraucht sein kann.

Das Haus hatte damals einen sehr viel geringeren Wert, war nahezu abrissfällig. Ich habe sehr sehr viel Geld hinein gesteckt und das Haus auf meine Kosten renoviert.

Ich lebe in dem Haus in einer Wohnung mit meiner Frau und unseren 4 Kindern. Meine Eltern wohnen in einer zweiten separaten Wohnung in dem Haus und haben hierin Wohnrecht.

Meine Frage: Bis zu welchem Grad kann das Sozialamt mir das Haus wieder wegnehmen? Wie ist der Anteil zu sehen, den ich finanziell in der Zwischenzeit hinein investiert habe?

Antworten würden mir sehr helfen, weil wir momentan befürchten, dass wegen der 10-Jahre Bestimmung zur Rückgängimachung von Schenkungen wir bald kein Dach mehr über dem Kopf haben.

Gruß ICE

-- Editiert ICEMAN. am 14.10.2011 22:08

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Meines Wissens werden nach 7 Jahren nur noch 30 % des Wertes zur Anrechnung kommen. Und dann gibt es noch die Härtefallregel die besagt, dass Sie sich nicht verschulden müssen um die Eltern zu unterstützen.

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