Hallo,
meine Frau hat einen Brief unserer privaten Krankenversicherung mit folgendem Text erhalten:
" ab dem 1.8.2017 werden für jedes Kind pauschal 3 Jahre auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner angerechnet. Die Prüfung nehmen jedoch nicht wir als privater Krankenversicherer vor sondern hierfür ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig."
Wir haben 2 Kinder. Meine Frau hat etliche Jahre die Kindererziehung übernommen, war zeitweise auch berufstätig und gesetzlich krankenversichert. Zumeist war sie jedoch über mich privat krankenversichert mit entsprechenden Beitragszahlungen bis heute.
Ab März 2017 erhält meine Frau eine kleine Rente und zusätzlich einen geringen Prozentanteil an ihrem Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
Trifft diese neue gesetzliche Regelung überhaupt auf meine Frau zu?
Kann uns jemand einen Rat geben?
Vielen Dank.
Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner
20. August 2017
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Frage vom 20. August 2017 | 12:03
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 22. August 2017 | 08:40
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Es geht um die 9/10 Regelung und die Frage, ob eine Aufnahme in die (günstigere) Krankenversicherung der Rentner möglich ist:
https://www.einfach-rente.de/9-10-regel-krankenversicherung
#2
Antwort vom 23. August 2017 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Trifft diese neue gesetzliche Regelung überhaupt auf meine Frau zu?
Ja, ob sie davon profitiert ist aber eine andere Frage.
Durch die zusätzlichen 6 Jahre müsste sie die 9/10-Regelung erfüllen, d.h. in ihrer zweite Hälfte der Erwerbstätigkeit zu mehr als 90% gesetzlich versichert gewesen sein. Auf den ersten Blick scheint das nach Deinen Angaben nicht zuzutreffen.
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