Vortäuschung Vergewaltigung

5. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Vortäuschung Vergewaltigung

Hallo,bin neu hier.

Meine ex-Freundin(dies auch nachweislich zur "Tatzeit") belangt mich wegen Vergw.. dies mit Hilfe ihres Drogendealers.

Die Beweislage ist die :

-ich soll nach ihrer Aussage im nicht mehr genau feststallbaren Zeitraum 5-8.00 Uhr morgens sie vergw. haben. Dies bestätigen ihre 3 Freunde durch hören und sagen ihrerseits.

-ich habe Sie aber erst gegen 10 min vor 8 aufsuchen können. Dafür habe ich zwei Zeugen.( Habe gegen 7.30 Party verlassen).

-bei der Polizei habe ich unter dem ungewohnten/unerwarteten herben Schlag ins Gesicht mich durch meine kurz-hinzugeholte Anwältin zu einer Falschaussage verführen lassen und den Besuch bei meiner Freundin abgestritten. Später habe ich bei der Polizei aber eingeräumt dort für 10 min gewesen zu sein. Es gab lediglich kurz Streit, da ich sie nicht auf die Party genommen habe und bin dort auch schnell wieder weg.

-keinerlei weitere Beweise

So, die Frau ist recht herb. Konsumiert ein Haufen Dope und macht sonst auch nichts(uninteressant). Ich habe mich im genn. Zeitraum von ihr trennen wollen, da sie ständig Wutanfälle hatte wie mir Zigaretten am Hals ausdrücken, Küche demolieren(weil ich nicht mit schlafen wollte ). Explodieren weil ich das eine oder andere nicht gekauft habe. Und und und. Trennen habe ich mich dann wollen, da sie mir eher wie eine kleine Schwester vorkam.

Wie auch immer. Ich selbst habe jetzt zwei Wochen bis zur Beweiserhebung und habe keinen
Schimmer, ob das Gericht mir glauben wird.

Ich wollte nun wissen,
: ob ich zur ersten Amtsgerichtsverhandlung überhaupt erscheinen muss, da ich seit einem Jahr auf Ibiza lebe und ich wirklich nicht gewillt bin weitere unnötige Strapazen/Ausgaben auf mich zu nehmen. Ich spekuliere auf die mir
besser in Erinnerung gebliebene Mehr-Vernunft/Sachlichkeit eines Landgerichts.

: ein mir staatlich zugestellter Anwalt die erste Verhandlung überhaupt in meinem Interesse erleidigen kann

: ob im Hinblick der Beweislage mich überhaupt angreifen/verurteilen kann. Und wenn, ob ich wenigsten dann bis zur zweiten Instanz zu Hause bleiben kann(also hier auf Ibiza).

Wenn dies ein Anwalt, aus Dresden lesen sollte, würde ich gleich mal einen Kostenvoranschlag anfordern. Soweit sich Investitionen im Vergleich zu einem Pflichtverteidiger überhaupt aus-zahlbar machen. Ich wäre auch an einer hierfür adäquaten
Kanzlei interessiert(Dresden).


Besten Dank und Gruss.
















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33 Antworten
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#1
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Es wäre Ihrerseits leichtsinnig, keine Vorbereitungen mit Ihrem (Pflicht-)Verteidiger zu treffen. Wurden Ihre Zeugen geladen?
Die Zuständigkeit der Gerichte kann man sich nicht aussuchen. Sie sind wie schon erwähnt zum Erscheinen verpflichtet - Reisekosten können Sie geltend machen, bitte vorher mit dem Gericht in Verbindung setzen, da es sich um eine Auslandsanreise handelt!

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#3
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

1. Sie müssen auf jeden Fall hin. Tun Sie dies nicht, wird ein haftbefehl beantragt. Bei Ihrer nächsten Einreise nach Deutschland werden Sie dann festgenommen und warten in der Untersuchungshaft bis zum nächsten Termin.

2. Ein Pflichtverteidiger ist rechtsanwalt wie jeder andere auch. Er wurde Ihnen aus den örtlich ansässigen Anwälten ausgewählt und tzugewiesen. Dies ist geschehen, weil ein Fall der notwendigen Verteidigungt vorliegt und Sie sich eben nicht selbst um einen Anwalt gekümmert haben.
Aus jeden Fall macht es natürlich Sinn, mit dem Anwalt mal Kontakt aufzunehmen, und sich mit ihm zu besprechen.

3. Zur Beweislage kann man von hier aus nichts sagen, weil man die Akte nicht kennt und nicht weiß, was die zeugen sagen.

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#5
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
das läuft ja prächtig mit Euch. Besten Dank für
die prompten Antworten.

Jetzt verwirrt mich nur ein kleines Detail.Bei einem telefonisch Gespräch mit dem Staatsanwalt,wurde mir gesagt, ich könnte zur Verhandlung nicht erscheinen, wenn ich im Ausland arbeitstechnisch verhindert bin. Seid Ihr euch sicher? So oder so kann ich dort echt nicht erscheinen. Ich habe einen Werkvertrag und meine Freundin bringt in 6 Monaten ein Kind
zur Welt. Ich würde einen Teufel tun, eine Untersuchungshaft zu riskieren. Rein rechtlich
gesehen, sehe ich das auch nicht. Meine Schuld
ist wirklich fraglich sonst säße ich wahrscheinlich schon ein.
mhmm,wie auch immer. Die müssen die Verhandlung
ohne mich durchführen. Bei einer zweiten Verhandlung werde ich aber erscheinen können.
Übrigens werde ich auch auf Ibiza bleiben.
Liebe Grüsse,das war echt toll von euch.


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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

vielleicht koennen Sie sich im Zivilrecht mit einer *Flucht* nach Ibiza vor einer Verfolgung retten, aber ganz sicher nicht im Strafrecht.

Stellt eine Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl aus und kennt Ihre Anschrift auf Ibiza, dann sitzen Sie, so schnell koennen Sie nicht schauen, in Spanien in Auslieferungshaft. Amtshilfe nennt man so etwas, und da die spanischen Behoerden die Extranjeros so lieben, geht das blitzschnell. Ibiza ist nicht die Karibik sondern EU.

Wenn Sie wirklich auf Ibiza leben, dann sollten Sie einmal lokale Zeitungen lesen, da koennen Sie dann nachlesen, wie haeufig man Gesuchte schnappt.


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"

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#7
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Glauben Sie denn wirklich, Richter, Schreibkraft, Staatsanwalt und die Zeugen haben Lust, Zeit und Geld für eine zweite Verhandlung, nur weil Ihnen der Ort nicht passt und die Sache lächerlich vorkommt und Sie deshalb gar nicht erst zjm ersten Termin erscheinen?
Wenn Sie wirklich so unschuldig sind wie Sie behaupten und von einem Komplott betroffen sind, sollten Sie die Chance die der Staat Ihnen gibt nutzen, um das ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen!

Abgesehen davon wird die Verhandlung am gleichen Ort wiederholt werden wie ursprünglich angesetzt, allerdings dann mit Ihrer garantierten Anwesenheit (duchgesetzt durch Haft und Vorführung) und nicht bei der nächsthöheren gerichtlichen Instanz...

Achso, und aller Wahrscheinlichkeit nach werden Ihnen dann die Kosten für die erste geplatze Verhandlung auferlegt. Über dieses Geld würde sich Ihr kommendes Kind sicher mehr freuen ;)

-- Editiert von chocola am 06.03.2008 09:44:19

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#8
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Chocola,
danke für den Hinweis. Aber es ist mir tatsächlich verwehrt dort zu erscheinen. Ich kann keinerlei soziale Nachteile für meine schwangere Freundin riskieren. Einen Werkvertragsbruch könnte ich hinnehmen aber meine Freundin in einem 3.Welt ähnlichen Land
mit einer Schwangerschaft sitzen zu lassen ist ein wenig mehr als nur mir kommt die Sache lächerlich vor. Danke aber für die Zeit die Du Dir hier genommen hast.Zu alle anderen Aspekte n stimme ich zu. Es ist nicht meine Art,mich irgendwo davon zu stehlen.

Besten Dank auch nochmal an "Bernardoselva". Wenn ich zu diese Handlung gezwungen bin, werde ich bestimmt nicht nachlässig handeln meine Adresse irgendwo anzugeben. Besten Dank.


Ok , alles in allem, nehme ich das schlimmste
seitens des Systems in Kauf.










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#9
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Ihre Freundin ist schwanger im dritten Monat und nicht krank.
Da Sie anscheinend nicht von Ihrer Sichtweise abzubringen sind, wünsche ich Ihnen schonmal viel Freude mit der Justiz.
Die Mühe hab ich mir gern gemacht, aber die Konsequenzen aus dem was Sie aus all den hier versammelten ernstgemeinten Ratschlägen machen, werden Sie mit Ihrer jungen Familie allein tragen.

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#10
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Chocola, ich glaube Sie haben nicht ganz verstanden. Ich wollte es nicht so weit ausdehnen.Ich kann hier einfach nicht weg! Das hat nix mit Flucht zu tun. Ich bin der einzige,
der Geld verdient. Vom Staat habe ich mir nie Geld geben lassen. Und wenn ich nicht mehr zahle, sitzt meine Freundin ohne Geld und Dach da in einem fremden Land,mit Schwangerschaft und ohne gar nix. Is das deutlich. In diesem Zusammenhang,kannst Du vielleicht verstehen, dass ich auf dt. gesagt auf das System sche**.Das es dort ohnehin nicht funktioniert und sich obendrein noch erdreistet, andere Lebewesen in Kästen zu sprerren, Steine in den Weg zu legen, nur weil denen nix besseres einfällt.Alles im Name des Volkes. Schlimmer noch, jeder glaubt,das es so richtig ist.
So sehe ich das Ganze. anderes thema....






Ich glaube an meine Unschuld. Ich denke nicht, dass die mich unschuldig einsperren können. Zu dem frage ich mich wirklich, wie mann bei nicht festgestellte r Schuld den Beschuldigten überhaupt belästigen
darf. Aber Ok, anderes Thema. Sorry Leute.

Wenn Du in meiner Situation wärest, würdest Du bestimmt auch nicht dass geringste für deine Frau oder Kind riskieren. Selbst wenn es so gewesen wäre. Bitte wer kann sich anmaßen, jemand zu einer bestimmten Zeit in einen Kasten zu sperren. Niemand darf das !






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#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie zur Hauptverhandlung erscheinen, werden Sie sich keiner Untersuchungshaft aussetzen. Warum auch???

Ganz sicher duerfte aber der Staatsanwaltschaft bekannt sein, dass Sie auf Ibiza leben. Bei einem Haftbefehl, wenn dieser dann der spanischen Polizei vorliegt, dauert es maximal 48 Stunden, und die spanische Polizei hat Sie ermittelt. Darauf koennen wir wetten.

Schon die Tatsache, dass Sie im Ausland leben, haette manchen Staatsanwalt dazu verleitet, Sie ausliefern zu lassen wg. Fluchtgefahr. Da haben Sie bisher viel Dusel gehabt.

Fangen Sie an zu denken. Glauben Sie, dass die Justiz darauf Ruecksicht nimmt, ob Ihre Freundin schwanger ist oder nicht. Und wuerden Sie verhaftet, muss Ihre Freundin eben zurueck nach Deutschland, wenn die Gefahr besteht, dass sie die Wohnung verliert, da sie augenscheinlich die Miete nicht aufbringen kann.

Wenn Sie sagen, dass Ibiza der 3. Welt zuzuordnen ist, muessen Sie wohl woanders leben.

Und zum Abschluss - Ihre Einstellungen zu einem Rechtsstaat, der naturgemaess auch schon mal ungerecht sein kann, sind schon recht seltsam und darum duerfte jede weitere Diskussion ueberfluessig sein.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#12
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Sorry, aber für ein zwei Tage Reise zu ner Verhandlung müssen Sie ihr Inselleben nicht aufgeben. Selbst wenn Sie schuldig gesprochen gehen Sie danach nicht sofort in Haft.

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#13
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Bbernardoselva,

besten Dank für den Rat, aber wie Sie vielleicht schon easy feststellen konnten,habe
ich einfach gesagt ****** Angst um meiner Freundin(aus Süd-Amerika!). Einfach mal woanders leben,ist sehr leicht gesagt. Brauche
ich aber nicht weiter drauf eingehen. Ich
bevorzuge jedoch einwand-freie Luft und 100% nicht knoterminierte Bio-Kost,für mein Kind,Frau und mich. Deshalb Ibiza.

Finden wird man mich mit Sicherheit nicht! Eine Strafe würde ich antreten, wenn ich dazu Zeit habe und meine Familie sich in einer gewissen sozialen Sicherheit wiegen kann. Und nicht, weil es in irgendeinem Buch steht, was sich Menschen ausgedacht haben.

Es ist sicherlich nicht im Interesse des Volkes, Menschen Schaden hinzuzufügen. Richtig ;-)


Zum Rechtsstaat, ja, mag seltsam klingen. Aber
für mich sind offensichtlich! Menschen nicht in der Lage über andere zu urteilen,geschweige denn über anderer Leben zu richten. Auf der anderen Seite stimme ich einem Ordnungshaltenenden Organ/Instrument jedoch zu. Dafür habe ja Millionen sterben müssen. Anderes Thema.

Vielen an alle nochmal. Es halt nicht immer schwarz oder weiß.






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#14
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Lassen Sie mich raten, Sie glauben auch nicht an Gott (bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie erkannt haben, dass SIE Gott sind) :crazy:

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#15
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Sehr feiner Zug, Chocola. Offengestanden, glaube Ich nicht mal
an gut oder böse, oder gar an einem zeitbedingten "richtig" oder "falsch". Das Einzige was sich in der Realität (seitens der menschlichen Wahrnehmung, besonders der kollektiven)nicht von der Hand weisen lässt, ist Kausalität. Übrigens wäre es äußerst limitierend für die eigene Weltanschauung, Gott einer Person zu zuordnen.

Die Frage die ich eigentlich immer noch habe ist. Auf welches momentane Gesetzt kann ich mich stützen um in einer noch nicht geklärten Schuldfrage mein Nicht-Erscheinen bei Gericht zu erklären. Ich selbst bin als Consultant in der Video-Spiel-Branche tätig und habe daher kein festes Arbeitsverhältnis. Die Staatsanwaltschaft hat bereits eingeräumt, dass
eine Entbindung zur Hauptverhandlung aus berufliche Gründen möglich wäre. Daher dachte
ich, frag ich mal die Experten.

Besten Dank, Anyway.


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#16
 Von 
Lothar Fischer
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 13x hilfreich)


Also die Schuldfrage wird in einer Gerichtsverhandlung festgestellt und da besteht Anwesenheitspflicht. Berufliche Nachteile müssen in Kauf genommen werden. Es ist egal ob man freier Mitarbeiter oder Angestellt ist. Schwangerschaft der Lebenspartnerin ist kein Abwesenheitsgrund.

Es gilt generell sich so schnell wie möglich mit dem Verteidiger zu besprechen, übrigens nur der Verteidiger erhält Akteneinsicht. Diese ist von zentraler Bedeutung.

Ganz davon abgesehen macht es auf Schöffen einen echt schlechten Eindruck wenn man in Handschellen aus der U-Haft ins Gerichtsgebäude vorgeführt wird. Es ist da wensentlich besser, wenn man freiwillig erscheint.

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#17
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Lothar.Hab mich grad um einen Anwalt gekümmert.

Ich habe mich nur gefragt, warum die Staatsanwalt eine berufliche Verhinderung im Ausland dann überhaupt als Grund mir gegenüber anerkannte. Der genaue Wortlaut ist mir nicht bekannt.

Alles in allem kann ich nichts riskieren. Ich nehme an, dass das Gesetzt auch dann eingehalten wird, wenn ich dort nicht erscheinen kann. Die Verhandlung kann ohne mich durchgeführt werden. Ich habe dem gesagten nix hinzuzufügen. Ich finde es fraglich,ob ein "Nicht Gefallen" seitens des Schöffens Einfluß
auf die Objektivität Einfluss haben kann.


Ok, das Gesetzt zum Fernbleiben habe ich jedoch im Netz nicht finden können.


Ahoi und besten Gruß.


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Yep,Exactly, Gracias. War ne gute Hilfe.




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#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Übrigens sollen die spanischen Gefängnisse, in denen Sie ja bis zu Ihrer Auslieferung einsäßen, recht eklig sein...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

muemmel , vielen Dank für die positive und sehr kreative Hilfe. Wenn man einen solchen Weg gehen muss, ist sicherlich einiges zusammengekommen.

Sie können sich sicher sein, das ich das Problem einer Identität mit einkalkuliere.




Bitte stellen Sie sich einfach vor Ihre Frau und Ihr nicht-geborenes Kind im nichts zu lassen. Schauen Sie Ihr in die Augen und erzählen Sie ihr, sie müssten dies tun, um dem System genüge zu tun.

Bitte lesen Sie doch einfach,was hier konkret geschrieben worden ist. Vielleicht kommen Sie dahinter,das man das sicherlich nicht aus FUN macht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Leute, wir haben doch echt alles versucht.
(Vielleicht schickt er ja ne Ansichtskarte?)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

is miese frescheit jemand der in einer solchen sit. steckt solche dinge an den kopf zu hauen,wenn frau schon am heulen neben einen sitzt. pfui schämt euch. viel spass in eurer tretmühle.

kann sein das der paragraph nicht ausreicht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich schäme mich nicht.
Neben Bio-Bananen und Atheismus gibt es nämlich auch noch ein funktionierendes Rechtssystem, dessen Härten Sie unweigerlich kennenlernen werden, wenn Sie sich weiterhin so stur stellen.
Tun Sie Ihrer Frau den Gefallen und machen Sie wenigstens das, was Ihr neuer Anwalt Ihnen rät, wenn Sie schon auf das ganze Forum nicht hören. Dann wird vielleicht noch alles so gut, wie Sie es sich wünschen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie kapiererns einfach nicht: ES GEHT NICHT. Aber weiterhin viel Spaß an einer solchen Story. Haben Sie sonst keinen ? Sieht so aus. Danke ,anyway.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

das recht funktioniert frage ich mich wirklich,warum frankreich sogar einen eigenen radio-sender über unschuldig eingebuchtete menschen betreibt.

das system greift bei mir nicht. es zertört und schützt nicht.

falls mal jemand in einer ähnlichen sit. steckt und wirklich nicht weiter weiss. belgien ist ein guter anlaufspunkt für pässe(5000+).

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Ich
bevorzuge jedoch einwand-freie Luft und 100% nicht knoterminierte Bio-Kost,für mein Kind,Frau und mich. Deshalb Ibiza.


Ohne eine Ahnung vom Strafrecht zu haben, aber solche Typen sollten besser in Spanien in den Knast gesteckt werden. Das arme Kind! :(




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#29
 Von 
mc0072
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

aha,nur weil ich das beste und gesündeste für meine Familie möchte,sollte man mich einsperren ?

Vielleicht mache ich es nochmal deutlich :
Option 1 : ich riskiere bis zur soz. Absicherung meiner Familie einen Haftbefehl und
kann auch meinen Werkvertrag erfüllen(ansonsten 450.000 Strafe)


Option 2: Ich gehe zur Verhandlung, riskiere Untersuchungshaft, bekomme Verkvertragsstrafe, meine Frau sitzt kurz vor der Entbindung mit 800,-Miete + ca. 2000 € lebenskosten alleine da(wirklich ganz alleine !).


So, bitte wähle. Nun sage mir, du wählst Option 2. und fügst dich irgendeinem System,mit dem du eigentlich gar nix zu tun haben willst.

Wie du vielleicht feststellen kannst, tue ich
alles für meine Familie und nehme sogar eine etwaige höhere Strafe in Kauf.


Was ist an saubere Luft und gesundem Essen bitte auszusetzen ? Ich verstehe nicht.









0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Schlussendlich verbleibt mir nur eine Einschätzung... An den Tatvorwürfen ist doch was dran, sonst würden Sie sich nicht so anstellen.

Respekt, Sie haben mir die Worte verschlagen. Den zahlreichen bisherigen Beiträgen der Forumuser ist nichts mehr hinzuzufügen, es ist alles gesagt.

Keine Sorge, von nun an haben Sie Ruhe vor meinen Beiträgen, ich werde in Fassungslosigkeit verweilen und nach Bielefeld umziehen.

-- Editiert von chocola am 06.03.2008 21:42:46

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