Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Verfahrensrecht » 
Vorstrafe und Bundeszentralregister - 8/9
frm vom 03.04.2002   |   709861 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Verfahrensrecht

Werden die Einträge irgendwann gelöscht?

Wurde einmal ein Eintrag in das Bundeszentralregister getätigt, so heißt das allerdings nicht, dass Sie auf immer und ewig diesen Makel mit sich herum tragen müssen. Vielmehr werden die Einträge nach einiger Zeit gelöscht. Wie lange diese Fristen dauern, hängt von der Straftat ab. Auch die Einträge im Führungszeugnis werden irgendwann gelöscht, wobei allerdings kürzere Tilgungsfristen gelten:

123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94211
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Tanja Stoll
Stoll
Schwerpunkte: Zivilrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal