Das amtliche Führungszeugnis für Behörden bzw. zur Vorlage bei Behörden ist gleichfalls ein Bundeszentralregisterauszug und ähnelt dem normalen Führungszeugnis. Es unterscheidet sich lediglich darin, dass bei dieser Art von Führungszeugnis etwas mehr eingetragen wird.
Im Führungszeugnis für Behörden werden folgende Eintragungen gemacht:
Zusätzlich befinden sich noch alle Eintragungen darin, die auch bei einem normalen Führungszeugnis eingetragen werden.
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, dass man dieses Führungszeugnis nicht so einfach einsehen kann. Dieses Zeugnis wird regelmäßig direkt an die Behörde geschickt, die es benötigt.
Wollen Sie z.B. in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt werden, so benötigen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden. Dieses wird vom Meldeamt normalerweise direkt an das Oberlandesgericht übersandt. Wollen Sie es einsehen, so können Sie dem Meldeamt dies mitteilen und ein Amtsgericht benennen, zu dem es zur Einsichtnahme zugestellt werden soll.
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