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Vorstrafe und Bundeszentralregister - 7/9
frm vom 03.04.2002   |   709848 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Verfahrensrecht

Was ist das Führungszeugnis für Behörden?

Das amtliche Führungszeugnis für Behörden bzw. zur Vorlage bei Behörden ist gleichfalls ein Bundeszentralregisterauszug und ähnelt dem normalen Führungszeugnis. Es unterscheidet sich lediglich darin, dass bei dieser Art von Führungszeugnis etwas mehr eingetragen wird.

Im Führungszeugnis für Behörden werden folgende Eintragungen gemacht:

  • Alle Verurteilungen, die eine Freiheitsstrafe mit sich bringen.
  • Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, die in das Bundeszentralregister eingetragen werden.
  • Die Schuldunfähigkeit von Personen.
  • Verurteilungen wegen Straftaten, die im Zusammenhang und Ausübung mit einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung entstanden sind, auch wenn diese mit weniger als 90 Tagessätzen, weniger als mit drei Monaten Haft oder weniger als mit zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung bestraft wurden.
Mehr zum Thema
im Internet:
Bundeszentralregis-
tergesetz

Zusätzlich befinden sich noch alle Eintragungen darin, die auch bei einem normalen Führungszeugnis eingetragen werden.

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, dass man dieses Führungszeugnis nicht so einfach einsehen kann. Dieses Zeugnis wird regelmäßig direkt an die Behörde geschickt, die es benötigt.
Wollen Sie z.B. in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt werden, so benötigen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden. Dieses wird vom Meldeamt normalerweise direkt an das Oberlandesgericht übersandt. Wollen Sie es einsehen, so können Sie dem Meldeamt dies mitteilen und ein Amtsgericht benennen, zu dem es zur Einsichtnahme zugestellt werden soll.

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Seite 7: Was ist das Führungszeugnis für Behörden?
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