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Vorstrafe und Bundeszentralregister - 6/9
frm vom 03.04.2002   |   709811 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Verfahrensrecht

Was genau ist das Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Da es nur ein Auszug ist, sind in dem Führungszeugnis aber nicht alle Eintragungen aus dem Bundeszentralregister enthalten. Vermerkt werden nur Verurteilungen, die eine gewisse "Schwere" darstellen und somit offenbarungspflichtig werden.

Nicht im Führungszeugnis werden Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe aufgenommen. Ebenso sind Jugendstrafen bis zu zwei Jahren nicht einzutragen, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Die vorgenannten Beispiele werden dann im Führungszeugnis fixiert, wenn bereits im Bundeszentralregister eine Eintragung vorhanden ist. Die Nichteintragung erfolgt somit nur beim erstmaligen Verstoß, nicht bei Wiederholungstätern.

Mehr zum Thema
im Internet:
Bundeszentralregis-
tergesetz

Beantragen kann das Führungszeugnis jeder, der 14 Jahre alt ist. Dies macht man beim Meldeamt, das sich regelmäßig in der Gemeindeverwaltung befindet. Das Führungszeugnis wird manchmal bei einem Vorstellungsgespräch bzw. bei der Einstellung gewünscht, da der künftige Arbeitgeber ein Interesse daran haben kann, über Ihren strafrechtliche Vergangenheit informiert zu sein. Ebenso ist ein Führungszeugnis für die Führerscheinprüfung erforderlich.

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