Vorsorgevollmacht

3. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
kowi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorsorgevollmacht

Meine Schwester hat kürzlich eine Vorsorgevollmacht für meine Eltern erwirkt. Da sie zu Hause geblieben ist, hat sie auch die Verpflichtung übernommen, meinen Eltern im Alter zur Seite zu stehen. Daß sie aber nun zu solchen Mitteln greift, um meinen Bruder und mich bei wichtigen Entscheidungen nicht fragen zu müssen, geht nun doch zu weit. Meine Eltern sind beide stark dement u. wir sind uns sicher, daß sie sich der Tragweite ihrer Entscheidung nicht bewußt sind. Auslöser war wohl der zwischenzeitlich bei meiner Mutter implantierte Herzschrittmacher, von dessen Notwendigkeit meine Schwester trotz Anratens zweier unabhängiger Ärzte nicht überzeugt war. Das hatte ich zum Anlaß genommen, künftig bei derart gelagerten Fällen zusammen mit meinem Bruder mitreden zu wollen. Meine Schwester war der Meinung, ich hätte damit den Bogen überspannt (schließlich ist sie ja Krankenschwester u. Heilpraktiker), und hat kurzerhand meine Eltern zum Rechtsanwalt geschleppt, nachdem sie ihnen eingeredet hatte, eine gemeinschaftliche Handhabung gäbe nur Ärger. Meinen Bruder hat sie ohne nachzufragen gleich mit ausgeschlossen.
Ihre Vollmacht ist selbstverständlich auch auf alle anderen Bereiche d. Lebens anzuwenden.
Auch bei den Finanzen braucht sie scheinbar keine Unterstützung. Noch vor einem Jahr als ihr Mann verstorben war, hat sie gern meine Hilfe in Anspruch genommen, konnte ich doch so einige Dinge sehr positiv für sie umsetzen. Da sie auch Pillen aus ihrem Sortiment an meine Eltern verkauft, sich permanent d. Autos der Eltern bedient etc., ist ihr wohl ein zu tiefer Einblick in diese Dinge nicht recht.

Meine Schwester ist gefühlsmäßig nicht sehr stark an meine Eltern gebunden. Erst kürzlich äußerte sie wiederholt, daß sie das Erbe, zu Hause zu bleiben, nicht hätte antreten sollen.
Ich sehe für meine Eltern keinen Vorteil darin, daß meine Schwester allein alle Entscheidungen trifft, im Gegenteil ich befürchte eher, daß meine Eltern dabei zu kurz kommen. Deutlich wird das vor allem auch dadurch, daß meine Schwester diese Vollmacht herbeigeführt hat mit dem Wissen, daß meine Eltern nicht mehr uneingeschränkt geschäftsfähig sind. Das weiß sie und wir, aber wer sonst soll das ohne weiteres erkennen?

Meine Vater ist 77 u. meine Mutter 73 Jahr alt.
Kochen ist nur noch bedingt möglich, selbst die einfachsten Tätigkeiten im Haushalt müssen angeleitet oder können gar nicht mehr verrichtet werden. Mein Bruder u. ich möchten, daß unsere Elter optimal versorgt sind u. einen ruhigen Lebensabend verbringen. Daher werden wir alle Aktivitäten in diesem Zusammenhang im Interesse unserer Eltern sorgfältig beobachten.

Welche Möglichkeiten der Einflußnahme bzw Kontrolle haben wir? Gibt es u.U. die Möglichkeit, die Vollmacht zu annullierren?

Jeder Hinweis ist willkommen. :)


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Generalvollmachten werden häufig vor einem Notar erklärt (ist für einige Geschäftsarten, z.B. Grundstücksgeschäfte, auch erforderlich und ansonsten wegen des höheren Beweiswertes ratsam). Wenn ein Notar Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der Erschienenen hat, darf er nicht beurkunden bzw. muß seine diesbezüglichen Zweifel in der Urkunde vermerken.

War hier ein Notar beteiligt und steht so etwas in der Urkunde?

Wenn nun der Verdacht besteht, daß der Erklärende bei Abgabe der Vollmacht gar nicht geschäftsfähig war, die Vollmacht irgendwie erschlichen wurde und jetzt ausgenutzt wird, würde ich das weitere Vorgehen besser mit einem Anwalt erörtern, der sich mit Familien- und Betreuungsrecht auskennt. Es müßte dann möglich sein, durch das Gericht einen Kontrollbetreuer zu bestellen oder aber die Vollmacht anzufechten und andere bzw. mehrere Familienangehörige als gerichtlich bestellte Betreuer einzusetzen.

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#2
 Von 
kowi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Ihren Beitrag!

Ja, es war ein Rechtsanwalt beteiligt. Zweifel an der Geschäftsunfähigkeit nicht erwähnt.

Aber wie ich schon sagte, ist das auch nicht ohne Weiteres erkennbar. Ein oberflächlich verlaufendes kurz gehaltenes Gespräch vermittelt diese Tatsache nicht zwingend.

Ein ärztliches Attest werde ich wohl kaum einfordern können, möchte ich natürlich meinen Eltern auch nicht zumuten. Es bleibt die Frage, wie ich sicherstellen kann, daß meine Schwester Entscheidungen im Sinne meiner Eltern trifft und die Situation nicht zu ihrem Vorteil ausnutzt. Alles, was soeben gesagt wurde, haben meine Eltern nämlich schon im nächsten Moment vergessen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Wenn der Verdacht besteht, daß ein Bevollmächtigter seine Vollmacht nicht sachgemäß ausübt oder sogar dubiose Geschäfte tätigt, kann das Vormundschaftsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen, der die Geschäftsführung des Bevollmächtigten überwacht und erforderlichenfalls sogar die Vollmacht widerrufen kann.

Einzelheiten siehe beispielsweise <a href="http://www.123recht.net/fea/Vorsorgevollmacht__f2110.html">hier</a> oder einfach mal bei Google nach dem Stichwort "Kontrollbetreuer" suchen.

So etwas sollte aber besser über einen Anwalt beantragt werden, der sich mit Familien- oder Betreuungsrecht auskennt. Ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand der Eltern wird dabei aber wohl unvermeidlich sein.

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